Fahrlehrer-/Fahrschullehrerberechtigung
Die Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer (praktischer Unterricht) oder als Fahrschullehrer (theoretischer Unterricht) an einer Fahrschule bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen:
- Vertrauenswürdigkeit
- 3-jähriger Besitz der Lenkberechtigung für die zu unterrichtenden Lenkberechtigungs-Klassen
- 3-jährige Fahrpraxis innerhalb der letzten fünf Jahre
- positiver Abschluss in den Unterrichtsgegenständen Berufsrecht sowie Pädagogik I und II (Pädagogik II nur für Fahrschullehrer)
- Formular: Ansuchen (pdf, 41 KB)
Das Ansuchen um die Berechtigung zur Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrschullehrer ist an die jeweilige Wohnsitzbehörde (in der Stadt Salzburg der Magistrat, ansonsten die jeweilige Bezirkshauptmannschaft) zu richten. - Formular: Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung (doc, 28 KB)
Beim Amt der Landesregierung:

