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Bestellung von Straßenaufsichtsorganen für Transportbegleitungen

Im Land Salzburg werden zur Durchführung von Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer, überbreit und überlang) Straßenaufsichtsorgane bestellt.


Transportbegleitung – Voraussetzungen

Die Bezeichnungen "Stufe bzw. Begleitstufe 2 bis 4" beruhen auf der Diktion des Erlasses des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), vom 10.9.2003, Zahl 179727/38-II/ST4/03, idgF.


1. Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Alter unter 65 Jahren
  • Mindestalter 21 Jahre (ausgenommen Berufskraftfahrer)
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • keine relevanten Verwaltungsstrafen
  • keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen
  • Lenkberechtigung C und C+E
  • Ausbildung:
    a) Stufe 2: Grundkurs und Nachweis über mindestens drei Teilnahmen an Transportbegleitungen
    b) Stufe 4: spezieller Grundkurs (inkludiert Stufe 2) und Nachweis über mindestens sieben Teilnahmen an Stufe 4-Begleitungen
  • bei Verlängerung der Bestellung: Auffrischungskurs (Stufe 2/Stufe 4) und Tätigkeitsnachweis


2. Theoretische Ausbildung:

  • Vor der erstmaligen Bestellung ist ein Grundkus für die jeweilige Begleitstufe zu absolvieren.
  • Vor jeder Verlängerung der Bestellung ist ein Auffrischungskurs für die jeweilige Begleitstufe zu absolvieren.


Achtung!


Es wird empfohlen, vor Absolvierung der theoretischen Ausbildung das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht, zu kontaktieren, ob Schulungsnachweise der jeweiligen Ausbildungseinrichtung anerkannt werden. Für Auffrischungskurse, die bis zum 31.12.2008 bei einer Einrichtung absolviert worden sind, die nicht (mehr) von den Landesregierungen anerkannt ist, gilt Folgendes zur Vervollständigung der fachlichen Voraussetzungen:

  • Absolvierung der theoretischen Ausbildung bei einer anerkannten Einrichtung bis spätestens 31.5.2009 bei gleichzeitiger befristeter Bestellung bis zu diesem Datum, wenn diese Vorgangsweise vom Wohnsitzbundesland gewählt worden ist.
  • Alternativ für Personen mit Wohnsitz im Land Salzburg: Absolvierung einer fachlichen Prüfung beim Amt der Landesregierung, Referat Verkehrsrecht.


3. Praktische Ausbildung:

  • Stufe 2-Begleitungen: Nachweis über drei Teilnahmen an Transportbegleitungen innerhalb der letzten 12 Monate
  • Stufe 4-Begleitung:
    • Bestellung als Straßenaufsichtsorgan für Stufe 2-Begleitungen zumindest seit sechs Monaten und
    • Nachweis der Teilnahme an mindestens sieben Stufe 4-Begleitungen innerhalb der letzten 12 Monate


Diese praktische Ausbildung kann grundsätzlich bei jedem Transportbegleitunternehmen absolviert werden, wenn von jenem Amt der Landesregierung, in dessen örtlichem Wirkunsbereich dieses Unternehmen seinen Sitz hat, keine Einwände bestehen. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich rechtzeitig mit dem jeweiligen Amt der Landesregierung in Verbindung zu setzen.


4. Verlängerung der Bestellung:


Die Erstbestellung erfolgt auf drei Jahre ab Datum des Grundkurses.
Bei einem Ansuchen um Verlängerung der Bestellung als Straßenaufsichtsorgan für Transportbegleitungen ist auch ein Nachweis über die Absolvierung des jeweiligen Auffrischungskurses vorzulegen. Die Verlängerung der Bestellung erfolgt auf drei Jahre ab Datum des Auffrischungskurses.

Da nach den allgemeinen persönlichen Voraussetzungen (siehe Punkt 1.) vorgesehen ist, auch bei einem Ansuchen um Verlängerung der Bestellung einen Tätigkeitsnachweis zu verlangen, ist ein Nachweis über mindestens zwei durchgeführte einschlägige Transportbegleitungen innerhalb des letzten Jahres vorzulegen.


Der Nachweis sollte zumindest durch Angabe der bescheidausstellenden Behörde und der Bescheidzahl des Transportbewilligungsbescheides und des Datums der Transportdurchführung erfolgen (Bestätigung des ausführenden Unternehmens mit Firmenstempel und Unterzeichnung durch eine vertretungsbefugte Person).


5. Sondertransportbegleitungen „Stufe 4“:


Für bereits bestellte Straßenaufsichtsorgane zur Durchführung von Transportbegleitungen gelten folgende Voraussetzungen, um Transportbegleitungen der Stufe 4 durchführen zu dürfen:

  • Vereidigung seit mindestens sechs Monaten (die Vereidigungsdauer muss im Zeitpunkt der Absolvierung des Aufstockungskurses vorliegen)
  • Nachweis von sieben Praxisfahrten bei Begleitungen der Stufe 4 innerhalb der letzten 12 Monate
  • Aufstockungskurs Stufe 4

Hiezu ist es erforderlich, dass die vorerwähnten Nachweise dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Rechtsdienste Gewerbe und Infrastruktur, Postfach 527, 5010 Salzburg, unter Anschluss des Dienstausweises für das Land Salzburg vorgelegt werden. In diesen Dienstausweis erfolgt dann bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen die Eintragung der Befugnis zur Begleitung von Sondertransporten der Stufe 4.

6. Antragstellung

Ansuchen zur Bestellung für das Land Salzburg sind unter Anschluss der oben erwähnten Unterlagen und Dokumente an unten stehende Adresse zu richten.

Nochmals wird darauf hingewiesen, dass bei einem Wohnsitz außerhalb des Landes Salzburg die Erstbestellung bzw. zuerst die Verlängerung der Bestellung beim Wohnsitzbundesland zu beantragen ist. Für die Antragstellung in Salzburg genügt dann die Vorlage einer Ablichtung des Dienstausweises des Wohnsitzbundeslandes (und zwei Passfotos).

Achtung!
Es wird empfohlen, vor Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht, zu kontaktieren, ob für den Fall einer Beantragung der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan die erforderliche Vertrauenswürdigkeit gegeben wäre.




Vergebührung:
Antrag mit Euro 13,20
Beilagen: pro Bogen mit je Euro 3,60
Landesverwaltungsabgaben: Euro 22,40


Formular in Word-Format:

Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan (w096.dot)



Nach Erstbestellung und Vereidigung werden das Bestellungsdekret als Straßenaufsichtsorgan, der Dienstausweis und das Dienstabzeichen persönlich ausgefolgt.






Rückfragen: