Logo Land Salzburg
von A bis Z

Achtung: Sondertransport!

Bildhinweis zum Anklicken


Der Transport von besonders schweren, langen und breiten Gütern ist bereits ein alltägliches Bild auf unseren Straßen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich bewusst sein, dass das Passieren solcher Sondertransporte mit erhöhter Aufmerksamkeit zu erfolgen hat. Dabei ist immer auf die entsprechende Zeichengebung durch die Transportbegleiter mit ihren Fahrzeugen zu achten.

Diese Sondertransportbegleiter werden von der Landesregierung als Straßenaufsichtsorgane bestellt. Im Rahmen der Durchführung der Sondertransporte bedeutet dies Folgendes:

  • Den Anordnungen der Sondertransportbegleiter hat jeder Verkehrsteilnehmer umgehend Folge zu leisten.
  • Mit ihren Fahrzeugen versuchen die Sondertransportbegleiter oft auch einen Sicherheitsabstand gegenüber dem sonstigen Verkehr herzustellen. Das kann z.B. bei Brücken gelten, wenn der Sondertransport nur mit einer erheblich geringeren Geschwindigkeit diese Brücke passieren darf. Wenn daher durch die Staffelung der Begleitfahrzeuge zum Ausdruck kommt, dass ein Überholen im derzeitigen Moment nicht erfolgen soll, dann ist dem durch die übrigen Verkehrsteilnehmer unbedingt Folge zu leisten.
  • Auf den Begleitfahrzeugen sind Tafeln mit wechselnden Warnhinweisen befestigt. Auch diese Hinweise sind durch die übrigen Verkehrsteilnehmer zu beachten.



Die Transportbegleiter sind als hoheitliche Organe nach außen hin durch eine Sicherheitsweste mit der Aufschrift „Straßenaufsicht“ und einer Metallplakette mit der Aufschrift „Straßenaufsicht“ und „Land Salzburg“ sowie dem Landeswappen erkennbar. Auch müssen sie den von der Landesregierung ausgestellten Dienstausweis mitführen.




Sondertransportbewilligung




Rückfragen: