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Radmarathon

Gemäß § 64 Straßenverkehrsordnung 1960 bedürfen sportliche Veranstaltungen auf der Straße einer behördlichen Bewilligung.

Insbesondere für Radmarathons wurden die nachfolgenden Musterformulare für die Detailbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung im Interesse einer raschen Beurteilung aus verkehrstechnischer Sicht entwickelt. Es wird empfohlen, diese Musterformulare für ein allfälliges Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung von Radmarathons zu verwenden.


Weiters wird auf nachstehende Grundsätze für die Berücksichtigung insbesondere bei der Antragstellung hingewiesen:


Allgemeine verkehrssicherheitstechnische Grundsätze für die Planung und Durchführung von Radmarathons










Rückfragen:

Dr. Elmar Stadler