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Seilbahntechnik


Der Aufgabenbereich des Sachverständigendienstes für Seilbahntechnik umfasst die Erstellung von Gutachten in behördlichen Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren. Die Tätigkeiten reichen von Projektsvorbegutachtungen und –besprechungen über die Durchführung von Lokalaugenscheinen bis zur gutachterlichen Beurteilung des Verfahrensgegenstandes.

Entsprechend der Art oder Größenordnung des geplanten Vorhabens können auch zusätzliche technische Beurteilungen erforderlich werden, um die Auswirkungen auf und von Seilbahnanlagen beurteilen zu können.
Nach erteilter Genehmigung des geplanten Projektes und erfolgter Realisierung werden die von den Projektanten und Herstellern errichteten Seilbahnanlagen einer technischen Abnahme unterzogen.

Nachstehende Anlagentypen werden vom Referat 6/31, Maschinenbau, technisches Eisenbahn- und Schiffsverkehrswesen, technisches Elektrizitätswesen und Strahlenschutz, im Bereich Seilbahntechnik betreut:

Punkt Kuppelbare Sesselbahnen
Punkt Fixgeklemmte Sessellifte
Punkt Materialseilbahnen mit und ohne Werksverkehr
Punkt Standseilbahnen mit und ohne Werksverkehr
Punkt Schlepplifte
Punkt Beschneiungsanlagen
Punkt Flutlichtanlagen
Punkt Rodelbahnen

Ing. Pawel           Telefon(0662) 8042 4597 oder 0664 / 41 30 548
Ing. Wenger         Telefon(0662) 8042 4445

Landeshauptfrau von Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 6/31
5020 Salzburg, Michael-Pacher-Strasse 36

TelefonTel.Nr.          ++43 (0662) 8042-4442
 fax_schwarz_20.gifFAX                ++43 (0662) 8042-4195
KlammeraffeEmail             technik@salzburg.gv.at