Seilbahntechnik
Der Aufgabenbereich des Sachverständigendienstes für Seilbahntechnik umfasst die Erstellung von Gutachten in behördlichen Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren. Die Tätigkeiten reichen von Projektsvorbegutachtungen und –besprechungen über die Durchführung von Lokalaugenscheinen bis zur gutachterlichen Beurteilung des Verfahrensgegenstandes.
Entsprechend der Art oder Größenordnung des geplanten Vorhabens können auch zusätzliche technische Beurteilungen erforderlich werden, um die Auswirkungen auf und von Seilbahnanlagen beurteilen zu können.
Nach erteilter Genehmigung des geplanten Projektes und erfolgter Realisierung werden die von den Projektanten und Herstellern errichteten Seilbahnanlagen einer technischen Abnahme unterzogen.
Nachstehende Anlagentypen werden vom Referat 6/31, Maschinenbau, technisches Eisenbahn- und Schiffsverkehrswesen, technisches Elektrizitätswesen und Strahlenschutz, im Bereich Seilbahntechnik betreut:
Kuppelbare Sesselbahnen
Fixgeklemmte Sessellifte
Materialseilbahnen mit und ohne Werksverkehr
Standseilbahnen mit und ohne Werksverkehr
Schlepplifte
Beschneiungsanlagen
Flutlichtanlagen
Rodelbahnen
Ing. Pawel
(0662) 8042 4597 oder 0664 / 41 30 548
Ing. Wenger
(0662) 8042 4445
Landeshauptfrau von Salzburg
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 6/31
5020 Salzburg, Michael-Pacher-Strasse 36
Tel.Nr. ++43 (0662) 8042-4442
FAX ++43 (0662) 8042-4195
Email technik@salzburg.gv.at

