Kraftfahrlinien
Für die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist eine Konzession nach dem Kraftfahrliniengesetz erforderlich.
Zuständigkeiten:
Das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 ist zuständige Behörde für alle Kraftfahrlinien innerhalb des Bundeslandes Salzburg.
Der Antrag auf Erteilung einer Konzession für Kraftfahrlinien, die sich über zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, ist nach Wahl des Unternehmens beim Landeshauptmann jenes Bundeslandes einzubringen, in dem sich der Anfangs- oder der Endpunkt der Kraftfahrlinie befindet.
Für eine Kraftfahrlinie, die über die Grenzen des Bundeslandes Salzburg aus Österreich hinausführt, ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.
Dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5, obliegt daher für die in ihrem Bereich fallenden Kraftfahrlinien
- die Erteilung von Linienkonzessionen,
- die Festsetzung von Haltestellen und
- die Erlassung von besonderen Beförderungspreisen.
Kontaktpersonen:
+43 (0)662 8042 - 3471 Christiane Baier
+43 (0)662 8042 - 3472 Roman Mair
Downloads:
Ansuchen Kraftfahrlinienkonzession (pdf, 54KB)
Gutachten zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit (pdf, 249KB)
nützliche Links - Fahrplanauskünfte:

