Tiertransportkontrollen
In Österreich finden Tiertransporte überwiegend auf Straßen statt. Dabei sind die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie das Tiertransportgesetz 2007, BGBl. I Nr. 54/2007, und die daraus abgeleiteten (österreichischen) Verordnungen einzuhalten.
Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen werden im Rahmen der Verkehrskontrolle im Land Salzburg zwei Tiertransportinspektoren beim Referat Verkehrsrecht des Amtes der Salzburger Landesregierung eingesetzt. Ihre Befugnisse umfassen neben der Kontrolle auch Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen, Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, und Anordnungen und Maßnahmen zur Beseitigung von beim Transport von Tieren festgestellten Missständen.
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (pdf, 27 MB)
- Tiertransportgesetz 2007 (pdf, 127 KB)
- Tiertransport-Ausbildungsverordnung (pdf, 48 KB)
Für Anfragen oder Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Mag. Anna Huber
Mobiltelefon: 0664/8565626
eMail: anna.huber@salzburg.gv.at
- Mag. Manfred Pledl
Mobiltelefon: 0664/34 34 971
eMail: manfred.pledl@salzburg.gv.at

