Güterbeförderung
Gesetze und Verordnungen zum Güterbeförderungswesen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Güterverkehr erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
- Güterbeförderungsgesetz 1995
- Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)
Behörden
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im innerstaatlichen Verkehr sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Wohnsitzes zuständig (Magistrat Salzburg, Salzburg-Umgebung, Hallein, Tamsweg, St. Johann i.Pg., Zell am See).
Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr, zur Ausstellung der EU-Lizenzen und Fahrerbescheinigungen ist zuständige Behörde das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5.

