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Güterbeförderung

Gesetze und Verordnungen zum Güterbeförderungswesen

Die Voraussetzungen, unter denen eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Güterverkehr erteilt werden kann, sind in folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

  • Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)


Behörden

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im innerstaatlichen Verkehr  sind die Bezirksverwaltungsbehörden des Wohnsitzes zuständig (Magistrat Salzburg, Salzburg-Umgebung, Hallein, Tamsweg, St. Johann i.Pg., Zell am See).

Für die Erteilung von Konzessionen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr, zur Ausstellung der EU-Lizenzen und Fahrerbescheinigungen ist zuständige Behörde das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5.



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