Logo Land Salzburg
von A bis Z

Gefahrenguttransporte


Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) werden ab 31.12.1999 von Unternehmen benötigt, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen (oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- und Entladen) umfassen.  

Gefahrgutlenker sind Lenker, die Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern gemäß den Anlagen A und B des ADR BGBl. Nr. 522/1973 idgF bzw. der Richtlinie 94/55/EG idgF befördern.  

Sowohl Gefahrgutbeauftragte als auch Gefahrgutlenker bedürfen für die Ausübung ihrer Tätigkeit einer Schulung, welche bei den angeführten Stellen erworben werden kann. Nähere Auskünfte wären bei diesen Stellen einzuholen.

Siehe auch:





Rückfragen: