"Fahrverbotskalender 2012"
Auf dieser Seite wird nach Kundmachung der aktuellen Sommerferienreiseregelungen für das Jahr 2013 auf die dann geltenden Bestimmungen hingewiesen. Als Anhaltspunkt dient der "Fahrverbotskalender 2012".
Ausnahmebewilligung vom Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
(Fahrverbotskalender 2012)
Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe des höchstzulässigen Gesamtgewichtes beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren u.a.
- an allen Samstagen vom 7. Juli 2012 bis einschließlich 1. September 2012
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen
auf der Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl und auf der Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,5
verboten.
Von diesem Fahrverbot gemäß Fahrverbotskalender 2012 können für Lastkraftfahrzeuge Ausnahmen dann bewilligt werden, wenn beispielsweise ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse vorliegt.
Darüber hinaus gilt laut Fahrverbotskalender 2012 für die oben angegebenen Fahrzeuge ein Fahrverbot auch auf außerhalb des Landes Salzburgs gelegenen Straßen.
Nähere Details hiezu finden Sie in der unten angegebenen Verordnung.
Rechtsquelle:
Behördenzuständigkeit:
Wenn die Fahrt nur innerhalb eines Bezirkes erfolgt, ist die Bezirksverwaltungsbehörde, ansonsten die Landesregierung zuständig.
- Antragstellung über eGovernment
weiter ... - Formular in PDF-Format:
Ausnahmebewilligung: Fahrverbotskalender 2012 (pdf, 135 KB)

