Eisenbahnen
Rechtlich gibt es eine Unterscheidung in Hauptbahn, Nebenbahn und Anschlussbahn. Weiters fährt in der Stadt Salzburg der O-Bus, welcher Rechtlich ebenfalls als Eisenbahn einzustufen ist. Rechtliche Grundlage für alle Eisenbahnen ist das Eisenbahngesetz 1957.
Zuständigkeiten der Eisenbahnbehörde
Landeshauptmann von Salzburg
- Nebenbahnen
- Oberleitungs-Omnibusse (O-Bus)
Kontaktadresse:
Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 571
5010 Salzburg
E-Mail: verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at
Bezirksverwaltungsbehörde
- Anschlussbahnen
- Materialbahnen
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
- Hauptbahnen
- Eisenbahnverkehrsunternehmen
nützliche Links:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

