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von A bis Z

Eisenbahnen

Rechtlich gibt es eine Unterscheidung in Hauptbahn, Nebenbahn und Anschlussbahn. Weiters fährt in der Stadt Salzburg der O-Bus, welcher Rechtlich ebenfalls als Eisenbahn einzustufen ist. Rechtliche Grundlage für alle Eisenbahnen ist das Eisenbahngesetz 1957.


Zuständigkeiten der Eisenbahnbehörde

Landeshauptmann von Salzburg

Bezirksverwaltungsbehörde

  • Anschlussbahnen
  • Materialbahnen

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

  • Hauptbahnen
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen



nützliche Links:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie