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Errichtung einer Photovoltaikanlage


Wer genehmigt die Errichtung einer neuen Anlage im Land Salzburg?

Auf Antrag erkennt das Referat 4/01 Wasser und Energierecht (baurechtlich, elektrizitätsrechtlich, naturschutzrechtlich) eine neue Anlage nach §7 Ökostromgesetz an.
Ist am Errichtungsort bereits eine Anlage vorhanden, gibt es die Möglichkeit, die Erweiterung der bestehenden Anlage zu beantragen.

Welche Anlagen werden mit der Tarifförderung (gem. Ökostromgesetz) gefördert?

Anlagen mit einer Leistung > 5 kW: Hierfür ist bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) ein Förderantrag zu stellen (Informationen zur Antragsstellung). Jährlich steht ein bestimmtes Kontingent an Fördergeldern zur Verfügung, die Reihung der Förderwerber erfolgt nach dem Eintreffen des Antrages. Nach Antragstellung erhält der Förderwerber ein Schreiben mit dem Hinweis, dass er den Bescheid gem. §7 Ökostromgesetz des Landes nachreichen muss. Diese Sechswochenfrist ist für das Land kaum einzuhalten, daher ist es unabdingbar, die folgenden Schritte einzuhalten:

Unsere Photovoltaik-Broschüre
13 wichtige Schritte zur Errichtung einer Photovoltaikanlage
Photovoltaic Austria Federal Association (pvaustria.at)

Viele Antworten auf Fragen zu Förderthemen finden Sie auch in den
"Häufig gestellten Fragen an die Energieberatung".


Photovoltaik Anlage