Gemeinde-Förderungen im Energiebereich
Zahlreiche Gemeinden gewähren Förderungen für energierelevante Maßnahmen.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Förderungen aller Salzburger Gemeinden für:
- die Errichtung von Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Holzheizungen
- energiesparende Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Kesseltausch
- und für Energieberatung oder sonstige Förderungen.
Genauere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Gemeindeämtern.
Tabelle Gemeindeförderungen Stand 2007 ![]()
Förderungen des Landes Salzburg
Direktförderungen
Für Holzheizungen und für Solaranlagen gibt es nicht rückzahlbare Direktzuschüsse.
Ansuchen und Information Direktförderung Holzheizung
Ansuchen und Information Direktförderung Solaranlagen
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1
Südtirolerplatz 11
5020 Salzburg
Tel.: 0662 8042-3791 oder 3788
Zuschlagspunkte im Rahmen der Wohnbauförderung
Im Rahmen der Salzburger Wohnbauförderung gibt es Zuschläge für energiesparendes Bauen und Sanieren sowie für die Verwendung von Alternativenergien. Diese Zuschläge erhöhen das Förderdarlehen des Landes Salzburg und stellen damit einen Anreiz zur Einsetzung energieeffizienter Maßnahmen dar.
Voraussetzung für die Gewährung der Zuschlagspunkte ist die Vorlage eines Energieausweises. Den Energieauweis erhalten Sie bei Ihrem Planer, Baumeister oder bei befugten Beratungsunternehmen.
Genauere Informationen zum Zuschlagspunktesystem im Zusammenhang mit der Salzburger Wohnbauförderung erhalten Sie aus unseren SIR Konkret Broschüren oder bei der Beratungsstelle des SIR.

