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Wann sind wir für Sie zuständig?

Die Salzburger Landesregierung (Landesamtsdirektion, Referat Wahlen und Sicherheit, Sebastian-Stief-Gasse 2) ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.

Wenn Sie ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Salzburg haben, stellen Sie den Antrag direkt beim Amt der Salzburger Landesregierung. Nähere Informationen zur Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei unserem Informationsschalter in der Sebastian-Stief-Gasse 2.

Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in einer Gemeinde im Bundesland Salzburg, stellen Sie den Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bei der für Sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft:

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Herr Josef Reeb,
5020 Salzburg, Karl-Wurmb-Straße 17, Tel:  +43 662 8180-5769

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Frau Elisabeth Roßmann
5400 Hallein, Schärfplatz 2, Tel:  + 43 6245 796-6021

Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, Herr Markus Gschwandtner
5600 St. Johann im Pongau, Hauptstraße 1, Tel:  + 43 6412 6101-6278

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Frau Anneliese Pichler
5580 Tamsweg, Kapuzinerplatz 1, Tel:  + 43 6474 6541-6572

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Frau Ingrid Kessler
5700 Zell am See, Saalfeldnerstraße 10, Tel:  +43 6542 760-6768

Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland oder im Ausland haben und im Ausland geboren sind, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt der Landesregierung oder an die für Sie zuständige Vertretungsbehörde im Ausland.

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in den Bundesländern:



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