Logo Land Salzburg
von A bis Z

Kosten für die Verleihung der Staatsbürgerschaft

Die Bundesgebühren sind in § 14 Gebührengesetz (BGBl. Nr. 267/1957 idF 191/2011) festgelegt.

Die Landesverwaltungsabgaben sind in den Tarifposten 8 bis 15 der Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012, LGBl Nr 91/2011, festgelegt.

Die Kosten für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sind jeweils von der Dauer des Aufenthaltes, von den Lebensumständen und vom nachgewiesenen Einkommen abhängig. In vielen Fällen sind auch für die Zurücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit Zahlungen an die jeweilige Behörde zu leisten.

2 Beispiele:

  • eine Antragstellerin / ein Antragsteller
    Monatseinkommen: € 1.200,-- brutto
    Kosten für die Verleihung: ca. € 2.300,--

  • Antragstellerin / Antragsteller, Ehegattin / Ehegatte und ein Kind
    Monatseinkommen: Mann = € 2.000,-- brutto, Ehefrau = € 500,-- brutto
    Kosten für die Verleihung/Erstreckung: ca. € 3.950,--

zurück