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Staatsbürgerschaftsprüfung


Seit dem Jahr 2006 ist für Bewerberinnen und Bewerber um die österreichische Staatsbürgerschaft die Ablegung einer schriftlichen Prüfung im Bereich Verfassung und Geschichte Österreichs vorgesehen.

Die Themenbereiche im Prüfungsgebiet "Geschichte des Bundeslandes Salzburg" sind in der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28.8.2006, LGBl. Nr. 77/2006 (pdf, 50 KB), festgelegt.

Welche Kenntnisse werden verlangt?

Die Staatsbürgerschaftsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsgebieten:

1. Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung Österreichs
2. Grundkenntnisse der Geschichte Österreichs
3. Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Salzburg

Sie erhalten jeweils sechs Fragen aus den drei Prüfungsgebieten. Zu jeder Frage haben Sie drei Antwortmöglichkeiten, die richtige Antwort müssen Sie ankreuzen.

Die Prüfung haben Sie bestanden, wenn Sie

  • mindestens zwölf Punkte erreicht haben oder
  • in jedem Prüfungsgebiet mindestens drei Fragen richtig beantwortet haben.

Wer muss die Geschichteprüfung nicht ablegen?

Die Geschichteprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn

  • der Antragsteller minderjährig ist, der allgemeinen Schulpflicht unterliegt und im Unterrichtsgegenstand "Deutsch" positiv beurteilt wurde;
  • der Antragsteller einen positiven Schulabschluss im Unterrichtsgegenstand "Geschichte und Sozialkunde" zumindest auf dem Niveau des Lehrplans der 4. Klasse Hauptschule nachweist.

Weitere Informationen: