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REFERAT 0/51
Repräsentation und Außenbeziehungen


Ehrenzeichen des Landes

Verdienste um das Land

Ring des Landes Salzburg

 

               




Der Ring des Landes Salzburg wird für besondere Verdienste um das Land Salzburg verliehen.


Der Ring soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden.
 


Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg kann für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen werden.

Das Ehrenzeichen darf nur verliehen werden, wenn die Verdienste nicht durch andere Auszeichnungen des Landes gewürdigt werden.

Die Verleihung der einzelnen Stufen des Ehrenzeichens richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste. An eine bereits mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnete Person darf das Ehrenzeichen einer höheren Stufe erst verliehen werden, wenn seither mindestens ein Zeitraum von fünf Jahren verstrichen ist.


Ehrenzeichen des Landes Salzburg

Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg
Brustdekoration

Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg
Halsdekoration

  

  

  

  

Großes Ehrenzeichen des Landes Salzburg

Ehrenzeichen des Landes Salzburg

        

     

       

          

             

Großes Verdienstzeichen des Landes Salzburg

Verdienstzeichen des Landes Salzburg

 

                                                                                  

                                                                                                                                                                                                                                                                       



Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten

Lebensrettungs-Verdienstzeichen


Als Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Salzburg freiwillig vollbrachte Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird das Lebensrettungs- Verdienstzeichen des Landes Salzburg (Lebensrettungs- Verdienstzeichen) verliehen.

In besonders begründeten Fällen kann das Lebensrettungs- Verdienstzeichen auch verliehen werden, wenn die Rettungstat zwar nicht zur Errettung eines Menschen geführt hat, aber unter Umständen erfolgte, die nach der gegebenen Lage die Erretung möglich erscheinen ließen und von einem besonderen Mut des Retters bzw. der Retterin zeugten.

Das Lebensrettungs-Verdienstzeichen kann mehrmals - für eine Rettungstat jedoch nur einmal - verliehen werden. Als eine Rettungstat gelten auch örtlich oder zeitlich zusammenhängende Handlungen einer Person zur Errettung mehrerer Menschen.
 

Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz



Als Anerkennung für besondere Verdienste bei Hilfseinsätzen, die Einsatzkräfe besonders physich oder psychisch beanspruchen, wird das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz verliehen.


Das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz kann an Personen verliehen werden, die sich unter außerordentlichem persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not und der Bewältigung von großen Gefährdungen von Sachen für die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.

  

Pro-Caritate-Verdienstzeichen




Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt wird das Pro Caritate-Verdienstzeichen des Landes Salzburg (Pro Caritate-Verdienstzeichen) verliehen.

Das Pro Caritate-Verdienstzeichen kann an Personen verliehen werden, die sich um die soziale Wohlfahrt im Land Salzburg durch entsprechende Tätigkeit in karitativen Einrichtungen oder durch deren Unterstützung besondere Verdienste erworben haben.

 

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille
50 Jahre




Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens werden die Medaille für 25-jährige, die Medaille für 40-jährige und die Medaille für 50-jährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens im Land Salzburg (Feuerwehr- und Rettungs-Medaille) verliehen.


Die Feuerwehr- und Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die im Zeitpunkt der Verleihung einer dem Feuerwehr- oder Rettungswesen im Land Salzburg dienenden Organisation angehören, während eines 25, 40 bzw. 50 Jahre dauernden Zeitraumes ununterbrochen in solchen Organisationen tätig waren und sich dabei besondere Verdienste erworben haben.

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille
40 Jahre

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille
25 Jahre

                                                                                                                                                          

Verdienste um die Gemeinde

Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung
einer Gemeinde oder des Gemeindesrates der Stadt Salzburg

  





Als Anerkennung für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg kann die Medaille für Verdienste um die Gemeinde verliehen werden.
                                                                                                                                                      

Verleihung


Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt durch die Landesregierung. Im Fall der Verleihung einer Auszeichnung ist dem Ausgezeichneten mit dem Ehrenzeichen oder der Medaille eine vom Landeshauptmann unterzeichnete Urkunde über die Verleihung zu überreichen.

Jede mit einer Auszeichnung nach diesem Gesetz ausgezeichnete Person ist berechtigt, die Auszeichnung zu tragen und sich als Träger oder Trägerin der jeweiligen Auszeichnung zu bezeichnen. Sie hat außerdem das Recht, die Auszeichnung in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) oder das Band in Form einer Rosette bzw schmalen Leiste zu tragen.
Verleihungsvorschläge können erstatten:

Verleihungsvorschläge

  • zur Verleihung des Ehrenzeichens des Landes:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörden,
    b) jede Person, insbesondere auch die Gemeinden und die gesetzlichen beruflichen Vertretungen;

  • zur Verleihung der Medaille für Verdienste um die Gemeinde:
    a) die Gemeinden;

  • zur Verleihung des Lebensrettungs-Verdienstzeichens:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörden,
    b) jede Person, insbesondere auch die Gemeinden;

  • zur Verleihung der Feuerwehr- und Rettungsmedaille:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörden,
    b) die Gemeinden,
    c) der Landesfeuerwehrverband,
    d) der Landesverband einer Rettungsorganisation;

  • zur Verleihung des Verdienstzeichens für besonderen Hilfseinsatz:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörde,
    b) die Gemeinde,
    c) die Einsatzorganisationen;

  • zur Verleihung des Pro Caritate-Verdienstzeichens:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörden,
    b) jede Person.



Auf die Verleihung der Auszeichnungen sowie einzelner Stufen der Auszeichnungen besteht kein Rechtsanspruch. Von der Verleihung einer Auszeichnung sind jedenfalls Personen ausgeschlossen, die wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, und zwar bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende der Strafe, soweit die Verurteilung nicht früher getilgt wurde.