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Europa beim Wort genommen
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Hier finden sich 13 Themen aus dem Bereich der Europäischen Integration in Verbindung mit ihrer regionalen Bedeutung näher beschrieben. Das Land Salzburg ist auf vielfältige Weise von der Entwicklung innerhalb und rund um die Europäische Union betroffen. Der Beitrag soll die Diskussion und Hintergründe durchschaubar machen. Die Texte stammen aus einer Serie in "Unser Land".
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Subsidiarität![]()
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Ausschuss der Regionen (AdR)![]()
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Lobbying in der EU![]()
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Verbindungsbüros![]()
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Europa der Regionen![]()
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EuRegios![]()
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Länderbeteiligungsverfahren![]()
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NUTS![]()
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Regionalismus![]()
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EU-Regionalpolitik![]()
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Versammlung der Regionen Europas (VRE)![]()
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Interreg![]()
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Föderalismus und EU
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Ursprünglich stammt der Begriff aus der katholischen Soziallehre, er fand jedoch Eingang in die Europapolitik und in das Europarecht. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde die Subsidiarität zu einem bestimmenden Prinzip der EU. Im Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das Subsidiaritätsprinzip auf Regionen und lokale Gebietskörperschaften erweitert. Es wurde klargestellt, dass das Subsidiaritätsprinzip auch gegenüber der Bundesländer und Gemeinden gilt.
Mit dem Vertrag von Lissabon werden die EU-Zuständigkeiten noch einmal klarer definiert und das Subsidiaritätsprinzip gestärkt. Es wurde festgelegt, dass die EU nur Kompetenzen hat, die ihr ausdrücklich von den Mitgliedstaaten gegeben wurden, alle anderen verbleiben bei den Mitgliedstaaten (Ausnahme: Lückenschließungsklausel ). Artikel 5, (3) des Vertrags von Lissabon besagt: "Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind." Die Kommission muss also nachweisen, dass sie die Aufgabe oder Aufgaben besser umsetzen kann als es die Mitgliedstaaten oder deren Länder, Regionen und Gemeinden erledigen können.
Außerdem sieht der Vertrag von Lissabon auch die Möglichkeit vor, Kompetenzen, die der EU gegeben wurden, wieder an die Mitgliedstaaten zurück zu übertragen.
Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips kann sowohl von den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten als auch dem Ausschuss der Regionen mittels Klage an den EuGH geltend gemacht werden.
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Ausschuss der Regionen (AdR)
Die durch den Vertrag von Maastricht gegründete und seit 1994 tätige jüngste Institution der Europäischen Union vereinigt 344 Vertreterinnen und Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus den siebenundzwanzig EU-Mitgliedstaaten. Die Palette der Mitglieder reicht von Ministerpräsidenten oder Landeshauptleuten von deutschen und österreichischen Bundesländern bis hin zu Bürgermeistern und Gemeinderäten aus Malta und Zypern. Der AdR hat beratende Funktion und muss von der Kommission ´zu bestimmten Themen (wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, trans-europäischer Verkehr, Telekommunikations- und Energienetzwerke, öffentliche Gesundheit, Bildung und Jugend sowie Kultur) angehört werden. Auch der Rat und das Europäische Parlament können den AdR konsultieren. Darüber hinaus kann er selbst Stellungnahmen zu jedem Thema abgeben, das die Regionen und Gemeinden betrifft.
Durch den Vertrag von Amsterdam (1997) muss der AdR in zusätzlichen Politikfeldern gehört werden. Dem Großteil seiner Stellungnahmen wird von Kommission und Europäischem Parlament großes Interesse entgegengebracht und somit gelangten viele regionale und kommunale Anliegen in das Gesetzeswerk der EU. Nach den Vorstellungen der österreichischen und deutschen Länder, der belgischen Regionen und der spanischen autonomen Gemeinschaften, soll der Ausschuss mittelfristig zu einem mitentscheidenden Organ in der europäischen Architektur werden.
Inhaltliche Meinungsbildungen erfolgen in den Sitzungen der Fachkommissionen. Dort verfügen die Vorsitzenden der Fachkommissionen sowie die Berichterstatter für einzelne Stellungnahmen über die größten Einflussmöglichkeiten. Österreich stellte bisher mit Tirols Wendelin Weingartner im Verkehr sowie Salzburgs Franz Schausberger in der institutionellen Kommission zwei Fachkommissionsvorsitzende.
Die Arbeit der österreichischen Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR)
Zwischen 1995 und Jänner 1998, in der ersten AdR-Mandatsperiode 1994 bis 1998, legten die österreichischen Berichterstatter 5 von 184 Stellungnahmen vor. Dies entspricht 2,7% (bzw. 3,6%, bereinigt um das Jahr 1994, in dem Österreich noch nicht EU-Mitglied war) und liegt unter dem Durchschnitt der Delegationsgröße mit 5,4% (12 von 222 AdR-Mitgliedern). In der zweiten Mandatsperiode (Februar 1998 bis Jänner 2002) verfassten die österreichischen Berichterstatter 9 von 289 Stellungnahmen, das entspricht 3,1%.
Mit dem Beitritt der zehn neuen Staaten Mittel-, Süd- und Osteuropas am 1. Mai 2004 und der Vergrößerung des AdR auf 317 Mitglieder wurde es zunehmend schwieriger, Berichterstattungen zu übernehmen. In der dritten Mandatsperiode wurden drei der 233 Stellungnahmen (1,29% bei 3,79% Delegationsgröße) von Österreichern verfasst. Es gelang, besonders wichtige Themen zu bearbeiten. Hans Niessl (Burgenland) legte in der Plenartagung vom 18. November 2004 eine Stellungnahme zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit EVTZ und Franz Schausberger (Salzburg) eine zum Vertrag über eine Verfassung für Europa vor. In der Plenartagung am 13. Oktober 2005 nahm das Plenum einstimmig die von Franz Schausberger vorgelegte Stellungnahme zur Phase des Nachdenkens: Struktur, Themen und Rahmen für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union mit einem Aktionsplan an.
Im ersten der vier Jahre der vierten Mandatsperiode von Februar bis Dezember 2006 erarbeiteten die österreichischen Mitglieder vier von 38 Stellungnahmen, das sind bei einem Anteil von 3,49% der AdR-Mitglieder (12 von 344) 10,53% der AdR-Stellungnahmen: Bernd Vögerle (Österreichischer Gemeindebund) zum Grünbuch über Energieeffizienz, Michael Häupl (Wien) zum Thema Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte und Ballungsräume zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen, Andreas Schieder (Wien) zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“ und Franz Schausberger zum Erweiterungspaket 2005 und zur Mitteilung der Kommission: „Der westliche Balkan auf dem Weg in die EU: Konsolidierung der Stabilität und Steigerung des Wohlstands“.
Nach der Geschäftsordnung des AdR können Mitglieder aus mindestens vier Staaten so genannte interregionale Gruppen bilden, um gemeinsame Anliegen über nationale und politische Grenzen hinweg zu vertreten. Mit österreichischer Initiative wurde im Jahr 2001 die interregionale Gruppe „Alpenbogen“ unter Vorsitz von Tirols Landeshauptmann Wendelin Weingartner sowie im Jahr 2006 die interregionale Gruppe „Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen“ unter Vorsitz des Salzburger AdR-Beauftragen Franz Schausberger eingerichtet.
Diese Foren dienen der Abstimmung von wichtigen Änderungsanträgen, der Vorbereitung von inhaltlichen Schwerpunktsetzungen aber auch von Personalentscheidungen im AdR.
Angesichts der Tatsache, dass EU Gelder in Milliardenhöhe ausgeschüttet werden und durch die EU-Gesetzgebung wirtschaftliche Beziehungen maßgeblich beeinflusst werden, erscheint es nicht weiter verwunderlich, dass sich im Umfeld der EU-Institutionen eine Vielzahl an Organisationen, Büros und Kontaktpersonen etablieren, die vor allem eines zum Ziel haben: Informationsbeschaffung, Networking und Beeinflussung von Entscheidungsträgern. Mehrere Tausend sind es allein in Brüssel. Die Europäische Union steht diesen Organisationen seit ihrer Gründung im Jahr 1957 (damals als EWG) offen gegenüber. Nationale wie internationale Verbände, Branchenverbände, Interessenvertretungen (Wirtschaft, Umwelt, Naturschutz, Soziales etc.) versuchen ihre Interessen bestmöglich in den Entschiedungsprozess einzubringen. Primärer Ansprechpartner ist dabei die Kommission, die über ihr Initiativrecht Materien zur Abstimmung in den Rat und in das Parlament bringt. Was nicht heißen soll, dass diese beiden Institutionen nicht ebenfalls von Lobbyingorganisationen heftig umworben werden. Auch europäische Regionen wie etwa die österreichischen Bundesländer nehmen ihre Möglichkeiten wahr. Salzburg betreibt seit 1992 ein Verbindungsbüro, das bemüht ist, die Landesinteressen bestmöglich in die EU-Politik ein bringen.
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Zahlreiche europäische Regionen haben sich durch die Einrichtung von Verbindungsbüros einen verlängerten Arm in die EU geschaffen. Mit Ausnahme Vorarlbergs verfügen alle österreichischen Bundesländer über Repräsentanzen in der EU-Hauptstadt, die vor allem als Informationsquelle aus erster Hand für die Entwicklungen in den EU-Institutionen dienen. Als inoffizielle "Länderbotschaften" sind sie auch Anlauf- und Servicestelle für alle Landesbürger. Ihr großer Wert liegt in der Lobbying- und Kontaktarbeit, um Länderanliegen auf direktem Weg in die EU einzubringen. Darüber hinaus fungieren sie als "Antennen" zum Aufspüren neuer Initiativen, die für die Region von Interesse sein könnten und wirken als Informationsfilter für die Landesregierungen aber auch für Firmen, Organisationen oder Privatpersonen. Salzburg eröffnete 1992 das erste österreichische Verbindungsbüro in Brüssel.
Salzburger Verbindungsbüro zur Europäischen Union
Mag. Michaela Petz- Michez, MES
107, rue Frédéric Pelletier
B-1030 Brüssel
Tel.: +32/2/74 307 60
E-Mail: bruessel@salzburg.gv.at
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Das Europa der Regionen entstand als Schlagwort ab Mitte der siebziger Jahre als Reaktion auf eine immer mehr Kompetenzen zentral an sich ziehende Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, deren Entscheidungsmöglichkeiten allerdings durch Bürokratismus und nationalstaatliche Vorbehalte äußerst gering waren. 1989 wurde eine Konferenz gleichen Namens vom bayerischen Ministerpräsidenten Streibl mit dem Ziel, die "Gefahr eines erdrückenden europäischen Zentralismus" einzudämmen, ins Leben gerufen. Allerdings hielt diese lose Koalition einiger wirtschaftlich starker europäischer Regionen nur bis Anfang der 90er Jahre. Da die Gründungsverträge der EU aus dem Jahr 1957 Regionen als politische Entscheidungsträger nicht berücksichtigen, wuchs die Kritik an einer "länderblinden" EG, die Regionen höchstens als Empfänger von Förderungen betrachtete. Mit der Schaffung des Ausschusses der Regionen 1994 wurde den Forderungen vor allem der föderalen Mitgliedstaaten Rechnung getragen, die darauf abzielten, Regionen und lokale Gebietskörperschaften beratend in die EU-Entscheidungsfindung miteinzubeziehen.
Im Europarat nimmt der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) mit seiner Kammern der Gemeinden und der Regionen diese Funktion wahr. Zusätzlich haben sich die Bundesländer, Regionen, autonomen Gemeinschaften usw. auf europäischer Ebene zu Verbänden zusammen geschlossen, um spezielle Ziele zu verfolgen.
Dazu gehören unter anderem
- Die Versammlung der Regionen Europas (VRE)
- Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen (REGLEG)
- Die von Salzburg mit begründete ARGE ALP,
Um nur einige zu nennen.
Ein wesentliches Element der europäischen Einigungsidee ist der Abbau der bestehenden Grenzen. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht, auch im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich soll das Verbindende vor dem Trennenden stehen. Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Bereich, das heißt zwischen mindestens zwei aneinandergrenzenden Teilen aus unterschiedlichen EU-Staaten finanziell. Die praktischen Schritte der Einigung sollen dabei im kleinen, also bürgernahen Bereich umgesetzt werden.
Eine EuRegio-Kooperation zeichnet sich durch ein dichtes Netzwerk an Kontakten aus. Dem EuRegio-Rat gehören BürgermeisterInnen und GemeindevertreterInnen beiderseits der Grenze(n) an. EuRegio ist zum Standardkonzept transregionaler Kooperation nach Muster des deutsch-holländischen Prototyps geworden. Ende der 50er Jahre wurde von niederländischen Teilprovinzen der Region Gronau sowie Teilen der deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die erste EuRegio gegründet. Zusätzlich dazu wurden innerhalb der letzten zwanzig Jahre in unmittelbarer Nähe drei neue EuRegios gegründet (EuRegio Rhein-Waal, EuRegio Rhein-Maas Nord und EuRegio Maas-Rhein). Im Grenzgebiet von Salzburg und Bayern besteht seit 1995 die EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein.
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Bereits in der Frühphase der Beitrittsbemühungen Österreichs machten die Länder für die bevorstehenden Verhandlungen mobil. 1990 forderten die Landeshauptleute formell Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte in zukünftigen europäischen Angelegenheiten, da die Verfassung bisher keine Möglichkeit bot, den Bund in EU-Fragen an die gemeinsamen Interessen zu binden. Das Ende 1992 in Kraft getretene und später in Artikel 23 des B- VG weiter entwickelte Länderbeteiligungsverfahren gibt den Ländern die Möglichkeit, ihre vitalen Interessen in der österreichischen Integrationspolitik mittels vier Kernbestimmungen zu vertreten.
- Die Länder müssen über Vorhaben im Bereich der europäischen Integration informiert werden.
- Der Bund ist verpflichtet, die Länderpositionen in relevanten Verhandlungen zu berücksichtigen.
- Die Länder sind berechtigt, an nationalen Verhandlungsdelegationen teilzunehmen und können Bedienstete an die Ständige Vertretung Österreichs zur EU in Brüssel entsenden.
- Der Bund ist verpflichtet, im Falle von gesetzwidrigen oder unterlassenen Aktionen, welche den Kompetenzbereich der Länder berühren, Verfahren gegen EU-Institutionen einzuleiten.
Somit ist sichergestellt, dass Länderinteressen im Ministerrat, also der EU-Institution, in der die Entscheidungen über EU-Gesetze fallen, durch den Bund vertreten werden können.
Damit ist nicht etwa ein Schokoriegel, sondern statistische Vergleichseinheiten der EU-Wettbewerbs- und Regionalpolitik gemeint. Mit NUTS (Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques) grenzen die Regionalföderungsexperten der Europäischen Kommission 77 EU-Regionen auf erster Ebene (NUTS 1) ab. Darunter fallen etwa die deutschen Bundesländer oder Österreich insgesamt. Auf NUTS 2-Ebene finden sich 206 Verwaltungsgrundeinheiten, im Österreichischen Fall die Bundesländer. Und schließlich werden dann auf der kleinsten Ebene, NUTS 3, Bezirke oder im deutschen Fall Kreise abgegrenzt. In Salzburg bildet der Lungau eine eigene Nuts-3-Einheit, weiters Pinzgau und Pongau gemeinsam sowie die Stadt Salzburg mit dem Flachgau und dem Tennengau. Statistische Daten aus diesen Einheiten wie zum Beispiel Bevölkerung, Arbeitsplätze, und das Regionalprodukt werden durch das Statistische Zentralamt in Wien an Eurostat, dem statistischen Amt der EU weitergemeldet. Bei der Einteilung der Zielgebiete der EU-Regionalförderung spielen die NUTS eine wichtige Rolle.
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Regionalismus ist ein Begriff, der eine gemeinschaftlich empfundene Identität in Kombination mit der Schaffung und Einsetzung von Institutionen auf Grundlage einer geographischen Region bezeichnet. Im nationalen politischen Leben ist Regionalismus eine politische Einstellung, die sich für Regionalisierung einsetzt, was die Einteilung eines Staates in kleinere Regionen und die Übertragung von Befugnissen von der Zentralregierung an die Regionen einschließt.
Obwohl Europa immer mehr zusammen wächst, haben sich besonders seit den 60er Jahren Bewegungen in den europäischen Nationalstaaten entwickelt, die sich für mehr Unabhängigkeit und Rechte kleinerer geografischer Einheiten einsetzen. Auch Regionalismus jenseits nationaler Grenzen ist denkbar. Ein Beispiel dafür ist die Vorstellung von einem Europa der Regionen
Unterschiedlich ist auch der Umfang der Wünsche und Maßnahmen. Bei der regionalen Autonomie geht es um eine Form der Selbstverwaltung. Die Machtverteilung nach unten oder Dezentralisierung belässt die Staatsaufgaben grundsätzlich zentralen Stellen, die Ausführung wird jedoch untergeordneten Einheiten mit Selbstverwaltungsrechten überlassen. Somit ist dies auch eine beliebte Methode zur Entlastung von zentralen Verwaltungsstellen. Beim Föderalismus ist der höchste Selbstverwaltungsgrad innerhalb eines bestehenden Systems erreicht. In seiner extremsten Ausprägung setzt Regionalismus auf Abspaltung und Anerkennung in der internationalen Staatengemeinschaft.
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Zwar sahen bereits die Gründungsverträge von 1957 die Förderung von Regionen vor, konkrete und konsequente Schritte wurden aber erst 1975 mit der Gründung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingeleitet. Später kamen der Europäische Sozialfonds (ESF) sowie die Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds (EAGFL) hinzu.
Zum Abbau des beträchtlichen wirtschaftlichen und sozialen Gefälles zwischen EU-Regionen hat die EU seitdem eine Politik auf Grundlage der Struktur-und Kohäsionsfonds entwickelt. Diese Finanzierungsinstrumente verteilen die von Brüssel gewährten Gelder über nationale oder gemeinschaftliche Initiativprogramme.
Seit 1. Jänner 2007 hat die Förderperiode 2007- 2013 begonnen, welche die alten Förderstrukturen (Ziel- Gebiete und INTERREG etc.) ersetzt. Die neuen Leitgedanken der EU-Regionalpolitik sind der Abbau von Entwicklungsunterschieden zwischen den Regionen und wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der EU. Die vorrangigen Ziele der europäischen Regionalpolitik sind Konvergenz, regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie europäische territoriale Zusammenarbeit. Diese werden durch die Instrumente "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)", "Europäischer Sozialfonds (ESF)" und "die Kohäsionsfonds" finanziell gefördert.
In Salzburg werden in der Förderperiode 2007- 2013 wieder einige Projekte gefördert:
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung:
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region Salzburg
Europäische Territoriale Zusammenarbeit:
- Grenzüberschreitende Kooperation
- Österreich-Deutschland/Bayern
- Österreich-Italien
Transnationale Kooperation
- Alpenraum
- Central European Space
- South-Eastern European Space
Weiterführende Informationen finden sie auf der Website der Wirtschaftsabteilung Salzburgs.
Ansprechperson:
Dr. Christian Salletmaier, Abteilung 1, Wirtschaft, Forschung und Tourismus, Telefon: 0662 8042 3799, E-Mail: christian.salletmaier@salzburg.gv.at
Versammlung der Regionen Europas (VRE)
Neun interregionale Organisationen, darunter die Arge Alp und Arge Alpen-Adria, gründeten 1985 die VRE. Ihr gehören neben dem Land Salzburg 260 Regionen, 10 geographische interregionale Organisationen und drei sektorelle interregionale Organisationen aus ganz Europa an. Die VRE versteht sich als Dachorganisation der europäischen Regionen über die EU hinaus. Deshalb kommt ihr eine besondere Bedeutung in Hinblick auf die Einbindung der mittel- und osteuropäischen Staaten in den europäischen Integrationsprozess zu.
Die VRE arbeitet auf europäischer Ebene eng mit der EU, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zusammen, um die Stellung der Regionen zu stärken. Daneben wurden Projekte wie z.B. Eurodyssee zur Vermittlung von Berufspraktika in 50 Regionen gestartet. Das Programm CENTURIO, an dem auch Salzburg teilnimmt, vermittelt junge PolitikerInnen und Beamte aus osteuropäischen Staaten in eine mittel- oder westeuropäische Region, um Ihnen Einblick in Politik und Verwaltung zu ermöglichen.
Salzburg trat der VRE 1990 bei und befasst sich vor allem mit Grundsatzfragen des europäischen Regionalismus und Föderalismus sowie mit institutionellen Angelegenheiten der Europäischen Union.
Mit dem Übergang in die neue Förderperiode wurde die Gemeinschaftsinitiative INTERREG in die so genannte Zielförderung der Europäischen Strukturfonds übernommen. INTERREG ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Europäischen Union. Das Programm fördert grenzübergreifende Maßnahmen der Zusammenarbeit wie Infrastrukturvorhaben, die Zusammenarbeit öffentlicher Versorgungsunternehmen, gemeinsame Aktionen von Unternehmen oder Kooperationen im Bereich des Umweltschutzes, der Bildung, der Raumplanung oder Kultur.
In der dritten Auflage (INTERREG III) für den Zeitraum 2000 - 2006 wurden besonders Regionen in äußerster Randlage sowie Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern gefördert. Die Initiative verfügte über ein EU-weites Gesamtbudget von 4,875 Milliarden Euro. Mit INTERREG-Mitteln geförderte Programme müssen von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Das bedeutet, maximal 50 % der Gesamtkosten (in Ziel-1-Regionen 75 %) dürfen mit INTERREG-Mitteln finanziert werden.
In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird die vierte Auflage des INTERREG-Programms unter dem Namen "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (ETZ) durchgeführt. Wie Interreg III ist auch dieses Programm in die drei Ausrichtungen Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Transnationale Zusammenarbeit und Interregionale Zusammenarbeit aufgegliedert.
Nach der sehr erfolgreichen Umsetzung von INTERREG II und IIIA werden für die Förderung des bayerisch-österreichischen Grenzraums in der Periode 2007 – 2013 insgesamt über 72 Mio. € zur Verfügung gestellt. 54 Mio. € davon kommen von der EU, die weiteren Mittel steuern die Regionen bei.
Innerhalb der EU bilden die föderalistisch organisierten Mitgliedstaaten eine Minderheit. Neben Österreich sind nur die Bundesrepublik Deutschland mit 16 Ländern und Belgien mit 3 Gemeinschaften bzw. Regionen föderal organisiert. Die anderen Länder werden überwiegend einheitsstaatlich regiert.
Italien, Spanien und neuerdings auch Großbritannien haben umfangreiche Regionalisierungen durchgeführt.
In acht der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es 73 Regionen mit Legislativkompetenzen. Sie verfügen über Regierungen und direkt gewählte Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen. Gemeinsam umfassen diese Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung der EU. Sie tragen Verantwortung für die Umsetzung und die Anwendung von EU-Recht und EU-Politiken und stellen dafür vielfach die einzige Ebene im jeweiligen Mitgliedstaat dar. Einige sind in ihren nationalen Delegationen in die Arbeiten des Rates der EU eingebunden. Manche von ihnen, wie die österreichischen Länder, tragen einen Teil der finanziellen Beiträge ihres Mitgliedstaates an die EU.
Da die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Hoheitsgebiet und den von EU-Politiken Betroffenen häufig näher sind, als die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU, sind sie besonders legitimiert, wenn sie Anliegen an die EU formulieren. Gleichzeitig können sie bei der Vermittlung der EU an die Bürgerinnen und Bürger helfen, indem sie sich an der Debatte über Europa beteiligen.
Die politischen Netzwerke diese sogenannten "starken Regionen" sind die Konferenzen der Regierungschefs (REGLEG) und der Parlamentspräsidenten (CALRE).
Beim Umgang mit dem Begriff Föderalismus in seiner wörtlichen Bedeutung ist jedoch Vorsicht angebracht: Während im deutschsprachigen Raum Übereinstimmung darüber besteht, dass Föderalismus Kompetenzzugeständnisse von Staaten zugunsten ihrer direkt untergeordneten Einheiten bedeutet, geht das britische Verständnis umgekehrt von Föderalismus als einer Form der Souveränitätsverschiebung hin zu zentralen Stellen aus. Dadurch zogen sich etwa die Verhandlungen zum Maastrichter Vertrag in die Länge, da die britischen Vertreter eine ganz andere Vorstellung von Föderalismus hatten.
Das österreichische Föderalismusverständnis stellt vier Kernpunkte in den Vordergrund:
- Nebeneinander statt Hierarchie – Bund und Länder sind gleichberechtigte Partner die jeweils in ihrem eigenen Bereich endgültige Entscheidungen treffen können und dürfen
- Subsidiarität – vom Bund werden nur jene Fragen entschieden, die entweder die Kapazitäten der Länder übersteigen oder die Interessen aller Teilnehmer berühren
- Pluralismus – die notwendige Einheit wird durch Integration und nicht durch von oben angeordnete Standardisierung und Einheitlichkeit erreicht.
- Kooperative Konfliktbeilegung – im Falle von Streitigkeiten gibt es bewährte rechtsstaatliche Verfahren und Gerichte, die entscheiden.

