Die Amtsärzt/innen der Bezirkshauptmannschaften sind um Ihre Gesundheit bemüht. Sie führen amtsärztliche Untersuchungen und Impfungen durch, kontrollieren die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gesundheitseinrichtungen, Bädern etc., sind Sachverständige in Behördenverfahren und befassen sich mit sanitätsrechtlichen Angelegenheiten nach dem Suchtgift-, Epidemie-, Tbc- sowie Leichen- und Bestattungsgesetz.