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Forst - Jagd - Fischerei

Die Bezirkshauptmannschaft ist zuständig für Verfahren nach dem Forstgesetz 1975, dem Jagdgesetz 1993 und dem Salzburger Fischereigesetz 2002, jeweils in der geltenden Fassung.

Forstgesetz 1975:

Dieses Bundesgesetz regelt unter anderem die Neubewaldung, die Wiederbewaldung, die Waldteilung, das Rodungsverfahren, die Behandlung und Nutzung des Schutzwaldes, Maßnahmen des Forstschutzes, die Bringung einschließlich der Regelungen über den Forststraßenbau und über die Bringungsgenossenschaften, die Nutzung der Wälder und vieles mehr.

Jagdgesetz 1993:

Das Jagdwesen im Land Salzburg wird durch das Jagdgesetz 1993 (Landesgesetz) unter anderem in folgenden Bereichen geregelt: Grundsätze für die Ausübung des Jagdrechtes, Verfügung über das Jagdrecht, die vom Jagdgesetz betroffenen Wildarten, die Bildung, Verwaltung und Nutzung von Jagdgebieten, die Voraussetzung zur Erlangung einer Jagdkarte, die Vorschriften bezüglich der Regulierung des Wildbestandes (Schonzeiten, Abschusspläne ect.) , der Jagdbetriebsführung (Wildhege, Jagdbetrieb, Hegegemeinschaften), Schutz von Wildtieren ect. Gemäß Jagdgesetz ist die Bezirkshauptmannschaft Jagdbehörde 1. Instanz.

Landesfischereigesetz 2002:

Das neu erarbeitete Fischereigesetz bezieht in einem stärkeren Ausmaß die Ökologie in die Regelungen ein und soll einen stärkeren Schutz der Fischwasser vor übermäßiger Ausbeutung bewirken.

Anträge

auf entsprechende Bewilligungen können direkt bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden. Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne. Kommen Sie entweder zu uns oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Lokalaugenschein, denn viele Probleme im Forstwesen lassen sich nur in der Natur lösen.

Die Bezirksforstinspektion hat neben der Erledigung der eingehenden Anträge auf Erteilung verschiedener Bewilligungen die Aufgabe der Kontrolle und Aufsicht über alle Wälder des Verwaltungsbezirkes.

E-Government Formulare:



Diese Aufsicht ist auf vier Forstaufsichtsstationen entsprechend den Gerichtsbezirken aufgeteilt:

  • Forstaufsichtsstation Mittersill - Bezirksförster Stefan Niederseer, Bezirkshauptmannschaft,  Zell am See, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See
    Telefon (06542) 760 - 6855

  • Forstaufsichtsstation Zell am See- Bezirksförster Ing. Stefan Herzog, Bezirkshauptmannschaft,  Zell am See, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See
    Telefon (06542) 760 - 6793

  • Forstaufsichtsstation Taxenbach- Bezirksförster Josef Rieger, Bezirkshauptmannschaft,  Zell am See, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See
    Telefon (06542) 760 - 6704

  • Forstaufsichtsstation Saalfelden- Bezirksförster Ing. Josef Voglreiter, Bezirkshauptmannschaft, Zell am See, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See,
    Telefon (06542) 760-6755

 

Neben der Forstaufsicht ist für uns die forstfachliche Betreuung und Beratung der Waldeigentümer ein ganz besonderes Anliegen. In einer Zeit der zunehmenden Waldgefährdung ist eine bestmögliche Bewirtschaftung der Wälder oberstes Ziel, wobei insbesondere eine naturnahe forstliche Bewirtschaftung zur Heranzucht stabiler ungleichaltriger Mischbestände anzustreben ist. Dazu können wir auch die Vergabe von Förderungsmitteln organisieren.

Für größere Projekte, z.B.: Schutzwaldsanierungsprojekte, wenden Sie sich an

Herrn FAR Richard Rainer,Telefon (06542) 760 DW 6792 und

weiters steht auch unser Forstwart Herr Laurenz Nindl, Telefon (06542) 760 DW 6855, zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung verschiedener Förderungsprojekte.

Die Beratung durch uns ist grundsätzlich kostenlos und kann zB die Vorzeige freier Fällungen, die Bringung, die Holzvermarktung, den Forstpflanzenkauf, die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden am Walde, sei es durch Wild oder anderes wie zB Borkenkäfer, usw. beinhalten.

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an eine unserer Sekretärinnen - Frau Buchner oder Frau Rathgeb, Telefon  (06542) 760-6746 oder per E-Mail!

Rückfragen: Mag. Dr. Monika Vogl, DW 6703