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Leerschritt

Sie haben eine Anonymverfügung erhalten



Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorganes oder einer automatischen Überwachung vor. Bei fristgerechter Einzahlung bleibt der tatsächliche Übertreter (Täter) gegenüber der Behörde anonym.

HINWEISE:

  • Die Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes.
  • Für den Fall, dass Sie die Übertretung nicht selbst begangen haben, können auch Sie den
         Strafbetrag zeitgerecht einzahlen und die Angelegenheit mit der verantwortlichen Person
         selbst regeln.

WENN SIE NICHT EINZAHLEN, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und ein Verwaltungsstrafverfahren - beginnend mit einer Lenkererhebung - wird eingeleitet. Dabei wird im Falle einer Bestrafung nicht nur der Strafbetrag erhöht, auch werden bei der Strafbemessung bereits bestehende Vorstrafen erschwerend bewertet. Die verhängte Strafe selbst wird für fünf Jahre festgehalten, in amtlichen Auskünften erwähnt und bei künftigen Verwaltungsstrafverfahren straferschwerend berücksichtigt.

Die obigen Rechtsfolgen treten auch dann ein, wenn anstelle der Bezahlung des Anonymverfügungsbetrages die Tat (wie z.B. die Anwesenheit des Fahrzeuges
zur Tatzeit am Tatort) bestritten wird
.

Höhe der Strafe: maximal € 220,00
Zahlungsfrist:     binnen vier Wochen