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KFZ-Angelegenheiten

(An- und Abmeldungen)

seit 4.10.1999 bei den beliehenen Zulassungsstellen der ermächtigen Versicherungen

Zulassungsbescheingung Namensänderung und Adreßänderung

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige der Personaldatenänderung
  • Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)

Zulassungsbescheingung: Duplikat nach Verlust oder Diebstahl

Benötigte Unterlagen:

  • Verlust- oder Diebstahlsmeldung
  • Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint

Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens

Benötigte Unterlagen:

  • Diebstahls- und Verlustanzeige
  • zusätzlich sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung KFZ - auch die Versicherungsbestätigung - mitzubringen

KFZ abmelden

Benötigte Dokumente:

  • Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsbescheingung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen

Hinterlegung

Benötigte Dokumente

  • Zulassungsbescheingung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

Wiederausfolgung

Benötigte Dokumente

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

Motortausch

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheingung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Nachweis über Typengleichheit - zB Bestätigung vom Händler
  • Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors (Besitznachweis)
  • Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

Das Fahrzeug muß bei der beliehenen Zulassungsstelle vorgeführt werden

Eintragung einer Anhängervorrichtung

wird vom Amt der Salzburger Landesregierung vorgenommen

Die Eintragung einer Anhängekupplung ist nicht erforderlich, wenn diese Type bereits im Typengenehmigungsbescheid eingetragen ist, oder

der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß für diese Type einer Anhängekupplung eine Genehmigung nach der Richtlinie 94/20/EG, ABl. Nr. L 195, vom 29. 7. 1994, S 1, vorliegt, aus der hervorgeht, daß diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde und dieser Nachweis vom Lenker des Fahrzeuges mitgeführt wird.

Benötigte Dokumente:

  • Ansuchen für Eintragung einer Anhängervorrichtung
  • Typenschein des Zugfahrzeuges
  • Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint

Kosten: Die Höhe der Kosten erfahren Sie bei der KFZ-Prüfstellen.

KFZ abgeschleppt (zuständig dafür ist die jeweilige Gemeinde)

Benötigte Unterlagen:

  • Personaldokument - entweder Geburtsurkunde, Reisepaß, Personalausweis;
  • Zulassungsbescheingung bzw. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Kosten: bitte bei der Gemeinde nachfragen