KFZ-Angelegenheiten
(An- und Abmeldungen)seit 4.10.1999 bei den beliehenen Zulassungsstellen der ermächtigen Versicherungen
- Namensänderung und Adreßänderung
- Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
- Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
- KFZ abmelden
- Kennzeichen und Zulassungsschein für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
- Motortausch
- Eintragung einer Anhängervorrichtung (beim Amt der Salzburger Landesregierung)
- KFZ abgeschleppt
Zulassungsbescheingung Namensänderung und Adreßänderung
Benötigte Unterlagen:
- Anzeige der Personaldatenänderung
- Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
Zulassungsbescheingung: Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
Benötigte Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsmeldung
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
Benötigte Unterlagen:
- Diebstahls- und Verlustanzeige
- zusätzlich sind die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung KFZ - auch die Versicherungsbestätigung - mitzubringen
Benötigte Dokumente:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsbescheingung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
Hinterlegung
Benötigte Dokumente
- Zulassungsbescheingung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Wiederausfolgung
Benötigte Dokumente
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheingung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Nachweis über Typengleichheit - zB Bestätigung vom Händler
- Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors (Besitznachweis)
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Das Fahrzeug muß bei der beliehenen Zulassungsstelle vorgeführt werden
Eintragung einer Anhängervorrichtung
wird vom Amt der Salzburger Landesregierung vorgenommen
Die Eintragung einer Anhängekupplung ist nicht erforderlich, wenn diese Type bereits im Typengenehmigungsbescheid eingetragen ist, oder
der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß für diese Type einer Anhängekupplung eine Genehmigung nach der Richtlinie 94/20/EG, ABl. Nr. L 195, vom 29. 7. 1994, S 1, vorliegt, aus der hervorgeht, daß diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde und dieser Nachweis vom Lenker des Fahrzeuges mitgeführt wird.
Benötigte Dokumente:
- Ansuchen für Eintragung einer Anhängervorrichtung
- Typenschein des Zugfahrzeuges
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht selbst erscheint
Kosten: Die Höhe der Kosten erfahren Sie bei der KFZ-Prüfstellen.
KFZ abgeschleppt (zuständig dafür ist die jeweilige Gemeinde)
Benötigte Unterlagen:
- Personaldokument - entweder Geburtsurkunde, Reisepaß, Personalausweis;
- Zulassungsbescheingung bzw. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen
Kosten: bitte bei der Gemeinde nachfragen

