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Ich habe ein Grundstück und möchte bauen! Was habe ich aus verwaltungstechnischer Sicht zu beachten?

1. Fragen zum Grundstück selbst

2. Fragen zur Aufschließung des Grundstückes

1.) Fragen zum Grundstück selbst:

a) Flächenwidmung (Ausweisung des Grundstückes als Bauland, Grünland oder Verkehrsfläche):

  • wie ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ausgewiesen?
  • kann ich auf Grund der Ausweisung meine Absicht verwirklichen?
  • welche Schritte kann ich setzen, um der Flächenwidmung Genüge zu tun?

Wo bekomme ich Antwort auf diese Fragen? Wo liegen Flächenwidmungspläne auf?

  • Bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt;
  • Bei der Bezirksverwaltungsbehörde;
  • Beim Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung Raumordnung;

b) Gefährdungsbereich:

Ist mein Grundstück gefährdet durch:

  • Lawinen
  • Hochwasser
  • Steinschlag
  • Rutschung

Wer kann mir das sagen? Wo liegen Gefahrenzonenpläne auf?

  • Gemeinde
  • Bezirkshauptmannschaft
  • Wildbach- und Lawinenverbauung,
  • Gebietsbauleitung Pongau
  • Bundeswasserbau
  • Geologen

c) Bauverbotsbereiche und Schutzzonen:

  • Über mein Grundstück geht eine Hochspannungsleitung
  • Ich liege mit meinem Grundstück an einer Landesstraße, Bundesstraße, Autobahn
  • An mein Grundstück grenzt eine Eisenbahnanlage

Wer kann mir hier weiterhelfen? Wo kann ich fragen?

  • Gemeinde
  • Bezirksverwaltungsbehörden
  • Elektroversorgungsunternehmen (Salzburg AG, Energie AG, etc.)
  • Bundesstraßenverwaltung
  • Landesstraßenverwaltung
  • Autobahnverwaltung
  • Österreichische Bundesbahnen

d) Naturschutz:

  • Wer klärt mich auf, ob mein Bauvorhaben Schutzzwecke des Naturschutzes tangiert?
  • Es liegt im Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, im Bereich eines Naturdenkmales, geschützten Landschaftsteiles
  • Mein Grundstück ist eine Nasswiese, zum Teil mooriger Grund

Wenden Sie sich an:

  • Bezirkshauptmannschaften, als Naturschutzbehörde
  • Naturschutzbeauftragte

e) Waldgrundstück:

Link zum Forstwesen

  • Mein Grundstück ist zum Teil bewaldet
  • Im Grundbuch bzw. im Kataster scheint mein Grundstück als Wald auf

Wen kann ich fragen?

  • Forstbehörden bei den Bezirkshauptmannschaften

d) Ortsbildschutz:

  • Betrifft mein Grundstück den Ortsbildschutz

Wen kann ich fragen?

  • Bezirksverwaltungsbehörde., Geschäftsstelle Gruppe Gewerbe und Bau

2.) Fragen zur Aufschließung des Grundstückes:

a) Verkehrsverbindung:

Wer kann mir sagen bzw. mich beraten, ob die gegebene verkehrsmäßige Aufschließung zu meinem Grundstück ausreichend ist?

  • Gemeinde, in der das Grundstück liegt
  • Bezirkshauptmannschaft

b) Trinkwasserversorgung:

Reicht die Zusage des Nachbarn, ich kann an seine Wasserleitung anschließen, für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung aus?

Wer kann mir darüber Aufklärung geben ?

  • Gemeinde, in der das Grundstück liegt
  • Bezirkshauptmannschaft
  • Wasserbautechnischer Amtssachverständiger

c) Abwasser und Niederschlagswässer:

Wo bekomme ich Auskunft, ob meine beabsichtigte Abwasserent-sorgung entspricht?

  • Gemeinde, in der das Grundstück liegt
  • Wasserrechtsamt der Bezirkshauptmannschaft
  • Wasserbautechnischer Amtssachverständiger der Bezirkshauptmannschaft
  • Baubehörde der Gemeinden
  • Bautechnischer Amtssachverständiger in der Bezirkshauptmannschaft
  • Gewerbetechnischer Amtssachverständiger