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ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT

WILLKOMMEN auf unseren Seiten!


Wir sind in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig:

  • Allgemeine Gesundheitsangelegenheiten
  • Amtsärztlicher Sachverständigendienst
  • Amtsärztliche Untersuchungen
  • Bäderhygiene (soweit nicht in der Gruppe 2 vollzogen)
  • Lebensmittelpolizei
  • Sanitäre Überwachung
  • Vorsorgemedizin (Impfungen, Schuluntersuchungen)
  • Sanitätsrechtliche Angelegenheiten nach dem Suchtmittel-, Epidemie-, TBC- sowie Leichen- und Bestattungsgesetz
  • Nicht ärztliche Gesundheitsberufe:
    Dipl.PhysiotherapeutInnen;  
    Dipl.Krankenschwestern, -pfleger
    LogopädInnen;
    HeilmasseurInnen

Amtsärztliche Untersuchungen

  • Führerscheinangelegenheiten:

   Termin nach Vereinbarung oder auf Ladung

   Untersuchungsgebühr


  • Sonstige amtsärztliche Untersuchungen:

   nach dem Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz, Geschlechtskrankheitengesetz

   Termin nach Vereinbarung


  • Vorzeitiger Mutterschutz

   Termin nach Vereinbarung

   Gebührenfrei

   Facharztbefund und Mutterkindpass sind mitzubringen


  • EU-Ausweis gem. § 29 b StVO (Ausweis für Behindertenparkplätze)

   Termin nach Vereinbarung

Impfungen für Erwachsene:

Impfausweis nicht vergessen!

  • Poliomyelitis und
  • Diphtherie-Tetanus Impfung:

Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre erforderlich

Reiseimpfungen

  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Hepatitis A + B
  • Typhus
  • Poliomyelitis
  • Meningokokken-Meningitis

Schulimpfungen gemäss dem Salzburger Impfkonzept:

Beratungen in Impfangelegenheiten

  • Poliomyelitis-Diphtherie-Tetanus-Impfung:
    Impfungen in der 1. Schulstufe
  • Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfung:
    Impfungen in der 8. Schulstufe
  • Hepatitis-B Impfung:
    Impfungen in der 6. Schulstufe (3 Teilimpfungen)
  • Masern-Mumps-Röteln Impfung:
    Impfungen in der 2.Schulstufe
  • FSME-Impfung:
    für Schüler und Lehrkräfte an Schulen in zeckenverseuchten Gebieten
    und für Schüler und Lehrkräfte, die an einer Sportwoche,
    Exkursion etc. in zeckenverseuchten Gebieten teilnehmen.  

Kosten unterstützt durch das Land und die Sozialversicherungsanstalten

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