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Tiertransport
Inhaltsverzeichnis:
- Aktuelles: Neues Handbuch Tiertransporte fertiggestellt.
- Eckpunkte des neuen Tiertransportgesetzes
- Ausstellungsmodalitäten für Befähigungsnachweise und Zulassungen zum Transportunternehmer
- Transporthöchstdauer für innerösterreichischen Transport
- Downloads
Aktuelles: Neues Handbuch Tiertransporte fertiggestellt.
Das "Handbuch Tiertransporte" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit unter Beteiligung von VertreterInnen des Transportgewerbes, der Landwirtschaftskammer, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Landesveterinärdirektionen erstellt.
Das Handbuch welches in zwei Teile - Kurzstreckentransporte und Langstreckentransporte - gegliedert ist, richtet sich sowohl an TiertransportunternehmerInnen, Landwirte und Landwirtinnen, als auch an TiertransportinspektorInnen, Exekutivorgane sowie am Schlachthof tätige und andere amtlich tätige Tierärzte und Tierärztinnen.
Weiters steht eine Checkliste für Tiertransportkontrollen zum Download zur Verfügung.Diese kann nicht nur von Kontrollorganen verwendet werden, sondern steht hier auch zur Eigenkontrolle für alle Tiertransportunternehmer zur Verfügung. In der Checkliste sind auch Querverweise auf die entsprechenden Kapitel im Handbuch zu finden.
Die Dokumente sind unter: Downloads zu finden
Eckpunkte des neuen Tiertransportgesetzes
Aufgrund der neuen EU-Verordnung (EG Nr. 1/2005) wurde in Österreich das neue Tiertransportgesetz 2007 (TTG-2007) erlassen und löste damit die bisher gültigen Tiertransportgesetze Straße, Luft und Eisenbahn ab. Es trat mit 1. August in Kraft und regelt in erster Linie Behördenzuständigkeiten, Bestimmungen über Zulassungen, Ausbildungserfordernisse sowie auch die für Österreich gültigen Höchstbeförderungszeiten für Tiere und Strafbestimmungen. Der Gesetztext und auch die EU-VO 1/2005 steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Der gewerbliche regionale und internationale Transport von Tieren wird in Salzburg für den Bereich Straße und Eisenbahn von Tiertransportinspektoren des Amtes der Salzburger Landesregierung überwacht.
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