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Haustiere auf Reisen

Die wesentlichen Inhalte dieser obigen Merkblätter können folgendermaßen zusammengefasst werden:

Seit dem 03. Juli 2004 sind amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse nur mehr für Reisen nach Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich sowie Drittstaaten erforderlich, die nicht den erleichterten Bedingungen unterliegen.

Die Bestimmungen über den EU-Heimtierpass für Hunde, Katzen und Frettchen sind mit 03. Juli 2004 in Kraft getreten. Der EU-Heimtierausweis wird in Österreich von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt.

Für die Reisesaison 2004 ist aber vor allem folgende Übergangsbestimmung von Bedeutung:

Alle Internationalen Impfpässe, die vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ausgestellt wurden (03.07.04) gelten bis zur nächsten fälligen Tollwutimpfung anstelle des EU-Heimtierausweises, sofern das geimpfte Tier mit lesbarer Tätowierung oder mit einem Chip gekennzeichnet ist und diese Kennzeichnung im Internationalen Impfpass eingetragen ist.

Die drei EU-Länder Vereinigtes Königreich (Großbritannien), Irland und Schweden verlangen bis mindestens Juli 2009 zusätzliche Anforderungen (Impftiterbestimmung und Ekto-/Endoparasitenbehandlung). Es gelten daher für diese Länder die bisherigen Bestimmungen und Zeugnisformulare, die vom Amtstierarzt ausgestellt bzw. bestätigt werden müssen. Die einzige Erleichterung ist, dass für Schweden keine Einreisebewilligung mehr beantragt werden muss.

Für gewisse Drittstaaten (z. B.: Schweiz, Kroatien, Norwegen, Liechtenstein, USA, Kanada, Australien und andere) gelten erleichterte Bedingungen. Hier genügt wie für EU-Mitgliedstaaten der Internationale Impfpass mit gültiger Tollwut-Impfung und Kennzeichnung mit lesbarer Tätowierung oder Chip während der Übergangsfrist.

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die aus einem Drittstaat in die EU eingeführt bzw. wiedereingeführt werden, der nicht den erleichterten Bedingungen unterliegt (z. B.: Türkei) , muss eine amtliche Bescheinigung vorgelegt werden, in der neben der Kennzeichnung (Tätowierung oder Chip) und der Tollwut-Impfung auch eine Impftiterbestimmung (vgl. Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich) bestätigt ist.

Beispiele aus der Praxis:

Ein Hund, der wie alle Jahre im März 2004 seine Auffrischungsimpfung (einschließlich Tollwut) bekommen hat, soll nach dem 3. Juli 2004 auf eine Reise nach Italien mitgenommen werden. Der Hund ist nicht mit lesbarer Tätowierung oder Chip gekennzeichnet.

Was ist zu tun? Der Tierbesitzer muss seinen Hund von einem Tierarzt mittels Chip kennzeichnen lassen und diese Kennzeichnung im Internationalen Impfpass vermerken lassen. Dann gilt dieser Impfpass bis zur nächsten Auffrischungsimpfung im März 2005 anstelle des EU-Heimtierausweises. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich.

Ein Zwergspitz hat eine Kennzeichnung in Form einer lesbaren Tätowierung, die auch im Internationalen Impfpass vermerkt ist (letzte Tollwutimpfung vom April 2004). Das Tier soll im August 2004 nach Spanien mitgenommen werden.

Was ist zu tun? Der Tierbesitzer kann ohne weitere Maßnahmen mit seinem Hund nach Spanien reisen, weil der Internationale Impfpass anstelle des EU-Heimtierausweises bis zur Auffrischungsimpfung im April 2005 gültig ist. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich.

Ein im Oktober 2003 tollwutgeimpfter und gechipter Hund (im internationalen Impfpass eingetragen) soll im August 2004 nach Kroatien mitgenommen werden.

Kroatien ist ein Drittstaat, für den erleichterte Bedingungen gelten. Auch hier ist der Internationale Impfpass ausreichend, eine Impftiterbestimmung ist für Kroatien nicht erforderlich. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich.

Ein Hund soll im Herbst 2004 auf eine Reise nach London (bzw. Schweden oder Irland) mitgenommen werden.

Er benötigt wie bisher ein Kennzeichnung mittels Chip sowie eine amtstierärztliche Bestätigung über die Impftiterbestimmung und die Endo-/Ektoparasitenbehandlung. Für die Einreise in diese Länder soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!

Ein im Mai 2004 tollwutgeimpfter, nicht gekennzeichneter Schäferhund fährt mit seinem Besitzer im August 2004 in die Türkei.

Die Türkei ist ein Drittstaat, für den keine erleichterten Bedingungen gelten. Um für die Wiedereinreise in die EU vorbereitet zu sein, ist der Hund zu kennzeichnen (Chip), die Wirkung der Tollwutimpfung ist vor der Ausreise in die Türkei über eine Blutuntersuchung (Impftiterbestimmung) zu überprüfen und das Ergebnis im internationalen Impfpass (oder EU-Heimtierausweis) einzutragen und amtlich zu bestätigen.

Für manche Länder gelten nach wie vor die alten Bestimmungen, die Sie wie folgt nachlesen können:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Amtstierarzt in Ihrem Bezirk gerne zur Verfügung.

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Katze ins Ausland reisen wollen, müssen Sie die dafür erforderlichen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erfüllen. Viele Länder verlangen an der Grenze oder auch innerhalb des Landes ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist der Veterinärbehördliche Dienst der Bezirkshauptmannschaft zuständig. Nach Voranmeldung kommen Sie mit Ihrem Tier und dem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, zum Amtstierarzt. Die Kosten betragen 22,80 € (13 € Bundesgebühr/pro Zeugnis und 9,80 € Bundesverwaltungsabgabe/pro Tier).

Wenn Sie mit einem anderen Haustier (Meerschweinchen, Kaninchen, Papagei usw.) ins Ausland reisen wollen, benötigen Sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches Sie auch beim Amtstierarzt erhalten. Die Kosten betragen 15,10 € (13 € Bundesgebühr/pro Zeugnis und 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe/pro Tier).



Quarantänebestimmungen europäischer und außereuropäischer Staaten

Derzeit sehen folgende europäische Staaten Quarantänebestimmungen für Hunde und Katzen vor:

Quadrat Irland (sechs Monate) - bei direkter Einreise (bei Einreise über Großbritannien und Erfüllung der britischen Einreisebestimmungen keine Quarantäne)

Quadrat Zypern (sechs Monate)

Folgende Staaten haben zwar ihre Quarantänebestimmungen aufgehoben, für die Einreise mit Hunden und Katzen sind allerdings besondere Bedingungen zu erfüllen:

Quadrat Großbritannien (http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm)

Quadrat Norwegen

Quadrat Schweden

Quadrat Malta

In folgende europäische Staaten dürfen Hunde und Katzen nicht einreisen:

Quadrat Island

Quadrat Frankreich (für Hunde und Katzen unter drei Monaten)

Wegen der Einreise in nicht-europäische Staaten weisen wir darauf hin, dass uns keine aktualisierten Bestimmungen vorliegen und es daher notwendig ist, sich über die jeweils gültigen Bestimmungen rechtzeitig vor Reiseantritt bei der Botschaft des Urlaubslandes zu erkundigen