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JUGENDWOHLFAHRT / Jugendamt

In der Jugendwohlfahrt sind Diplom - SozialarbeiterInnen im Bereich der sozialen Kinder- und Jugendarbeit und SachbearbeiterInnen im Bereich der Rechtsfürsorge tätig. Die Beratungsangebote können von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Paaren und Alleinstehenden kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Jugendwohlfahrt ist eine Einrichtung mit dem Ziel, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, und die körperliche und seelische Gesundheit zu sichern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Jugendwohlfahrt steht dasWohl der Kinder und Jugendlichen. Die Jugendwohlfahrt will Familien in ihren Erziehungskompetenzen stärken. Die Jugendwohlfahrt setzt sich für einen gewaltfreien Umgang miteinander ein.

Wenden Sie sich an uns:

  • Wenn Sie ein Kind erwarten zur Information über Angebote der Mutter-/ Elternberatung; zur Information und Beratung über Tagesmütter und andere familienergänzende Einrichtungen
  • Wenn Sie einen Pflege- oder Adoptionsplatz anbieten oder suchen
  • Zur Information über Mütter- und Familienurlaube sowie Kinder- und Jugendferien
  • Bei Fragen, die sich aus dem Zusammenleben in der Familie mit ihren Kindern ergeben
  • Bei sozialen und familiären Problemen bzw. Krisensituationen
  • Bei Obsorge- zw. Besuchsrechtsfragen oder -streitigkeiten
  • Zur Beratung in unterhalts- und familienrechtlichen Fragen
  • Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen für Ihr Kind:
    - Feststellung der Vaterschaft
    - Unterhaltsfestsetzung
    - Unterhaltseinbringung
    - Unterhaltsvorschuss
    - Pflegegeld für Pflegekinder

Wir nehmen von uns aus mit Ihnen Kontakt auf:

  • Wenn Sie ein Pflegekind in Ihrer Familie haben oder eines aufnehmen möchten
  • Über Auftrag des Gerichtes bei Sorge- und Besuchsrechtsregelungen, z.B. bei Scheidung und Trennung
  • Bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
  • Bei strafbaren Handlungen von Jugendlichen

Wir arbeiten zusammen mit:

Örtlichen Schulen und Kindergärten, Ärzten, Sozialmedizinischem Dienst, Familien- und Erziehungsberatung, Heilpädagogische Ambulanz und -Station, Schulpsychologie, Therapeuten, Neustart, Gerichten, Krankenhäusern, sowie Vereinen und Organisationen, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen.

Was ist unser gesetzlicher Auftrag?

  • Eltern bei der gewaltfreien Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen
  • Bei Vernachlässigung, körperlichen, seelischen und sexuellen Übergriffen einzuschreiten
  • Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen und zu schützen

Wer kann sich an die Jugendwohlfahrt wenden?

  • Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in einer familiären Krise befinden und Unterstützung suchen
  • Personen, welche in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld Kinder in einer Notsituation sehen.

Informationen werden auf Wunsch vertraulich und anonym behandelt.

Neben der Jugendwohlfahrt bieten auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Kinderschutzzentrum, Familienberatungsstellen, Kinder- / Jugendanwaltschaft Beratung und Hilfe an.

Rückfragen:

Margaretha Seiwald, 06412/6101 DW 6207, email: margaretha.seiwald@salzburg.gv.at

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