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Öffentliche Gesundheit

WILLKOMMEN auf unseren Seiten!


Wir sind in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig:

  • Allgemeine Gesundheitsangelegenheiten
  • Amtsärztlicher Sachverständigendienst
  • Amtsärztliche Untersuchungen
  • Bäderhygiene (soweit nicht in der Gruppe 2 vollzogen)
  • Lebensmittelpolizei
  • Sanitäre Überwachung
  • Vorsorgemedizin (Impfungen, Schuluntersuchungen)
  • Sanitätsrechtliche Angelegenheiten nach dem Suchtmittel-, Epidemie-, TBC- sowie Leichen- und Bestattungsgesetz
  • Nicht ärztliche Gesundheitsberufe:
    Dipl.PhysiotherapeutInnen;  
    Dipl.Krankenschwestern, -pfleger
    LogopädInnen;
    HeilmasseurInnen

Sie erreichen uns für Auskünfte und Terminvereinbarungen im Erdgeschoß der Bezirkshauptmannschaft Hallein, Schärfplatz 2, 5400 Hallein

Telefon06245 - 796 - 6038

Leiterin: Durchwahl
Amtsärztin Dr. Heidelinde Neumann 6009
MitarbeiterInnen:
Manfred Wöss 6073
Hannelore Anzengruber 6038
MTA Eva Körner 6041

Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizerten Ärzte im Bezirk Hallein



Amtsärztliche Untersuchungen

  • Führerscheinangelegenheiten:

   Termin nach Vereinbarung oder auf Ladung

   Untersuchungsgebühr


  • Sonstige amtsärztliche Untersuchungen:

   nach dem Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz, Geschlechtskrankheitengesetz

   Termin nach Vereinbarung


  • Vorzeitiger Mutterschutz

   Termin nach Vereinbarung

   Gebührenfrei

   Facharztbefund und Mutterkindpass sind mitzubringen


  • EU-Ausweis gem. § 29 b StVO (Ausweis für Behindertenparkplätze)

   Termin nach Vereinbarung

Schulimpfungen gemäss dem Salzburger Impfkonzept:

Beratungen in Impfangelegenheiten

  • Diphtherie-Tetanus-Poliomyelitis-Pertussis-Impfung:
    Impfungen in der 3. Schulstufe
  • Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Impfung:
    Impfungen in der 8. Schulstufe
  • Hepatitis-B Impfung:
    Impfungen in der 6. Schulstufe
  • Masern-Mumps-Röteln Impfung:

  • FSME-Impfung:
    für Schüler und Lehrkräfte an Schulen in zeckenverseuchten Gebieten
    und für Schüler und Lehrkräfte, die an einer Sportwoche,
    Exkursion etc. in zeckenverseuchten Gebieten teilnehmen.  

Kosten unterstützt durch das Land und die Sozialversicherungsanstalten

Impfungen für Erwachsene:

Impfausweis nicht vergessen!

  • Poliomyelitis und
  • Diphtherie-Tetanus Impfung:

Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre erforderlich

Reiseimpfungen

  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Hepatitis A + B
  • Typhus
  • Poliomyelitis
  • Meningokokken-Meningitis

Weitere Aufgaben aufgrund der Sanitätsgesetze:

  • Tuberkulosefürsorge

    MTA Eva Körner DW 6041

Beratung, Betreuung, Hausbesuche für TBC-Erkrankte; Umgebungsuntersuchung


  • Epidemiegesetz

    Salmonellenerkrankung, Gelbsucht, Scharlach etc.

    MTA Eva Körner DW 6041

Umgebungsuntersuchung, Beratung


  • Aidsberatung

    Frau Dr. Heidelinde Neumann DW 6009


  • Amtsärztliche Sachverständigentätigkeit

    in diversen Verfahren (Gewerberecht, Wasserrecht, Sanitätsrecht Bäderhygiene etc.)



  • Nicht ärztliche Gesundheitsberufe gem. MTD- Gesetz, GuKG und MMHmG:

Freiberuflichkeit:

Für die Anmeldung der freiberuflichen Ausübung gemäß MTD-Gesetz, GuKG und MMHmG sind folgende Unterlagen bei uns vorzulegen:

  • Gem. MTDG ( medizinisch-technischer Dienst) und GuKG (Gesundheits- und Krankenpflege):

Øschriftlicher Antrag mit Bekanntgabe des Berufs -und Wohnsitzes

ØDiplom (Original)

ØStrafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate alt sein)

Øärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (darf nicht älter als 3 Monate alt sein)

Øausgefülltes Formular über die Erklärung der Neugründung  gem. § 4 Neugründungsförderungsgesetz

  • Gem. MMHmG (Medizinische Masseure und Heilmasseure):

Ø schriftlicher Antrag mit Bekanntgabe des Berufs- und Wohnsitzes

Ø Qualifikationsnachweis (ev. Zulassungsbestätigung des Bundesministeriums = Nostrifizierung )

Ø Strafregisterbescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate alt sein)

Ø ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (darf nicht älter als drei Monate alt sein)

Ø ausgefülltes Formular über die Erklärung der Neugründung gemäß § 4 Neugründungsförderungsgesetz



Berufsausweis:

Auf Antrag stellt die BH einen Berufsausweis aus.

Dieser enthält:

Berufsbezeichnung

Vor- und Familiennamen

Datum der Geburt

Staatsangehörigkeit

Vermerk über die freiberufliche Berufsausübung

Vermerk über Spezialqualifikationen, Lehraufgaben

Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizerten Ärzte im Bezirk Hallein

Allgemeine Informationen:


Die Bezirksverwaltungsbehörde hat eine Liste mit jenen Ärztinnen und Ärzten zu erstellen, die die Qualitätserfordernisse für die Durchführung der Substitutionsbehandlung erfüllen. Nur jene Ärzte und Ärztinnen, die in dieser Liste eingetragen sind, dürfen ab 1. März 2007 eine Substitutionsbehandlung durchführen. Rechtsgrundlage ist die Weiterbildungsverordnung orale Substitution BGBl. II Nr. 449/2006.

Name: Berufsbezeichnung: Adresse: Telefonnummer: e-Mail-Adresse: Befristung
Dr. Olaf Rossiwall Facharzt für
Psychiatrie und Neurologie
Thunstraße 5
5400 Hallein
06245/71327 office@pgh.at 31.12.2009