BEFAHREN VON KREISVERKEHREN
Der Kreisverkehr ist eine in sich geschlossene, gegen den Uhrzeigersinn zu befahrende Einbahnstraße.
Die Kreuzung ist eine Stelle, auf der eine Straße eine andere überschneidet oder in sie einmündet, gleichgültig in welchem Winkel.
Bei Befahren eines Kreisverkehres hat man also mehrere Kreuzungen in kurzem Abstand zu überqueren und daraus ergeben sich folgende Probleme:
1. Einordnen vor Kreuzungen:
Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges nach rechts einzubiegen, so hat er das Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung zu lenken (sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt).
Beabsichtigt der Lenker eines Fahrzeuges geradeaus zu fahren, so darf er hiezu jeden Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung benützen (sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt).
2. Einbiegen:
Nach rechts ist in kurzem Bogen einzubiegen.
Auf Kreuzungen mehrstreifiger Fahrbahnen ist der Fahrstreifen, der vor dem Einbiegen befahren wurde, auch beim Einbiegen zu benützen. Der Lenker eines Fahrzeuges darf den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
3. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens:
Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Er hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
EINFAHREN IN DEN KREISVERKEHR:
Das Einfahren in einen mehrstreifigen Kreisverkehr stellt also kein Problem dar, es darf auch auf den inneren Fahrstreifen des Kreisverkehrs eingebogen werden (Rechtseinbiegen auf mehreren Fahrstreifen - ein Geradeausfahren ist ja nicht möglich).
Vorrang: Der Vorrang bezieht sich auf die gesamte Fahrbahnbreite!
Blinker: ist nicht erforderlich, es gibt nur eine mögliche Fahrtrichtung!
FAHREN IM KREISVERKEHR:
Wer im Kreisverkehr bleibt, darf jeden Fahrstreifen benützen.
Jeder Fahrstreifenwechsel ist anzuzeigen.
AUSFAHREN AUS DEM KREISVERKEHR:
Das Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist ein Einbiegen nach rechts.
Dies darf grundsätzlich nur vom rechten Fahrstreifen aus erfolgen (siehe Punkt 1 Einordnen).
Bei mehrstreifigen Kreisverkehren muß daher der Benützer des inneren Fahrstreifens zuerst einen Fahrstreifenwechsel auf den äußeren Fahrstreifen durchführen.
Blinker: Rechtzeitig den rechten Blinker betätigen, damit einfahrende Fahrzeuglenker sich einstellen können.
ZUSAMMENFASSUNG:
Blinker: - Vor dem Einfahren nicht erforderlich,
- im Kreisverkehr nicht,
- vor dem Ausfahren unbedingt !
Einordnen: Im Zweifelsfall ist der rechte Fahrstreifen immer der richtige!

