- Personalausweis im Scheckkartenformat
- Antragstellung
- Einreise in Schengen-Staaten
- Ausreise mit Personalausweis als Reisepassersatz
- Sicherheitsmerkmale
- Antragsformular als pdf-download
- Ansprechpartner und Gebühren
Personalausweis im Scheckkartenformat
Der Personalausweis im Scheckkartenformat kann seit 9. Jänner 2002 beantragt werden. Das praktische Scheckkartenformat erleichtert das tägliche "Bei-sich-Tragen" des Ausweises als Voraussetzung für den Einsatz, wie beispielsweise
- als Ausweisleistung gegenüber eines Exekutivorgans oder einer Behörde
- für den Abschluss eines Kaufvertrags oder
- für die Abholung eines persönlichen Schriftstücks.
Kosten:
Personalausweise bis zum 16. Geburtstag: Euro 26,30
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag: Euro 61,50
Der Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises, die Änderung oder die Erweitung des Geltungsbereiches kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich beantragt werden. Sie können den Antrag bei Ihrer Wohnsitzbehörde stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb des Landes.
Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Heiratsurkunde
- 1 Paßbild
- amtlicher Lichtbildausweis (wenn nicht vorhanden - einen Identitätszeugen mit amtlichen Lichtbildausweis), beglaubigtes Lichtbild
Die Verlängerung eines Personalausweises ist nicht möglich.
Die nachträgliche Eintragung von Personaldatenänderungen (Miteintragung von Kindern, Namensänderung, akademischer Grad) ist im Personalausweis nicht möglich. Es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
zuständige Behörde:
- die Passabteilung in der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrate
Bei der Einreise in einen der nachfolgenden Schengen-Staaten erfolgt derzeit grundsätzlich keine Personenkontrolle, trotzdem unbedingt bei Grenzübertritt ein Reisedokument mitführen!
- Belgien Griechenland Norwegen
- Dänemark Island Österreich
- Deutschland Italien Portugal
- Finnland Luxemburg Schweden
- Frankreich Niederlande Spanien
Hinweis: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können jedoch vorübergehend jederzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden.
Es ist Vorschrift, dass Österreicher/innen während eines Auslandsaufenthaltes über einen Personalausweis bzw. Reisepass verfügen. D.h. auch wenn der Personalausweis beim Grenzübertritt nicht vorgewiesen wird, ist es nach österreichischem Recht strafbar, wenn kein Personalausweis oder Reisepass im Ausland mitgeführt wird. Zusätzlich sind die Bestimmungen im Gastland zu beachten.
Ausreise mit Personalausweis als Reisepassersatz
Mit dem neuen Personalausweis besitzen Sie ein Dokument, mit dem Sie jederzeit Ihre Identität nachweisen können und einen Reisepassersatz haben, der in 36 Staaten Europas als Reisedokument gilt:
- Andorra Griechenland Luxemburg San Marino Bulgarien Zypern (griechischer Teil)
- Belgien Großbritannien Malta Schweden Estland Montenegro
- Deutschland Irland Monaco Schweiz Kroatien* Polen Slowakei
- Dänemark Island Niederlande Slowenien Lettland Rumänien
- Finnland Italien Norwegen Spanien Litauen Mazedonien Tschechien
- Frankreich Liechtenstein Portugal Ungarn (bis 90 Tage Aufenthalt)
* Einreise nach Kroatien ist aufgrund einer schriftlichen Zusage des Außenministerium des Landes möglich. Da eine Zusage geändert werden kann, wird empfohlen, vor Reiseantritt die kroatische Vertretungsbehörde telefonisch zu kontaktieren.
Achtung: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
Hinweis: Besonders innerhalb der EU-Staaten ist das Mitführen eines Reisedokuments in Form des neuen Personalausweises besonders praktisch, weil trotz Wegfall der Binnengrenzkontrollen Österreicher/innen über ein Reisedokument verfügen müssen.
In einigen Ländern darf mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden.
Abgenommen durch: Bundesministerium für Inneres - Stand vom 9.1.2002
Textquelle: Behördenführer Help.gv
Der neue Personalausweis ist mit einer Fülle von Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung des Ausweises unmöglich machen.
Einige dieser Sicherheitsmerkmale können Sie selbst beurteilen:
(Quelle: Info-Blatt AustriaCard - Security Print by ÖSD, liegt bei der Paßbehörde zur freien Entnahme auf)




