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Forst

Die Bezirkshauptmannschaft ist zuständig für Verfahren nach dem Forstgesetz 1975 in der geltenden Fassung.

Forstgesetz 1975:

Dieses Bundesgesetz regelt unter anderem die Neubewaldung, die Wiederbewaldung, die Waldteilung, das Rodungsverfahren, die Behandlung und Nutzung des Schutzwaldes, Maßnahmen des Forstschutzes, die Bringung einschließlich der Regelungen über den Forststraßenbau und über die Bringungsgenossenschaften, die Nutzung der Wälder und vieles mehr.

Anträge auf entsprechende Bewilligungen können direkt bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden. Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne. Kommen Sie entweder zu uns oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Lokalaugenschein, denn viele Probleme im Forstwesen lassen sich nur in der Natur lösen.

Die Gruppe 03 - Umwelt und Forst hat neben der Erledigung der eingehenden Anträge auf Erteilung verschiedener Bewilligungen die Aufgabe der Kontrolle und Aufsicht über alle Wälder des Verwaltungsbezirkes.




Diese Aufsicht ist auf zwei Forstaufsichtsbereiche aufgeteilt:

  • Forstaufsichtsbereich Unterlungau - Ing. Martin Lohfeyer,
    Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamswg, Telefon (06474) 6541-6532
  • Forstaufsichtsbereich Oberlungau - Andreas Zagler,
    Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg, Telefon (06474) 6541-6533

 

Neben der Forstaufsicht ist für uns die forstfachliche Betreuung und Beratung der Waldeigentümer ein ganz besonderes Anliegen. In einer Zeit der zunehmenden Waldgefährdung ist eine bestmögliche Bewirtschaftung der Wälder oberstes Ziel, wobei insbesondere eine naturnahe forstliche Bewirtschaftung zur Heranzucht stabiler ungleichaltriger Mischbestände anzustreben ist. Dazu können wir auch die Vergabe von Förderungsmitteln organisieren.

Für größere Projekte, seien es Schutzwaldsanierungen oder Forstaufschließungen durch Forststraßen, wenden Sie sich ebenfalls an unsere Bezirksförster

Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung verschiedener Förderungsprojekte.

Die Beratung durch uns ist grundsätzlich kostenlos und kann zB die Vorzeige freier Fällungen, die Bringung, die Holzvermarktung, den Forstpflanzenkauf, die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden am Walde, sei es durch Wild oder anderes wie zB Borkenkäfer, usw. beinhalten.

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat - Frau Fuchsberger, Telefon  (06474) 6541-6530 oder per E-Mail!


Formulare

Quadrat  Fällungsantrag

Quadrat  Forstschutzorgan - Antrag auf Bestellung/Vereidigung

Quadrat  Nichtwaldfeststellung - Antrag

Quadrat Rodung - Antrag auf Erteilung einer Bewilligung

Quadrat  Rodungsmeldung § 17a

Quadrat  Forstförderungsantrag

E-Government Formulare

Rodung von Waldboden - Bewilligung

Entwicklung ländlicher Raum - forstl. Förderungen

Entwicklung ländlicher Raum - forstl. Förderungen Stammdaten

Fällung in Wäldern - Bewilligungsansuchen

Bestellung eines Forstschutzorgans - Antrag

Errichtung einer Forststraße - Bewilligung

(Nicht)waldfeststellung - Ansuchen

Rodung einer Waldfläche bis 1000m²

Rückfragen:

Dipl.Ing. Johann Bonimaier, Tel. 06474/6541-6503