Gefahrenzonen der Bundeswasserbauverwaltung
Gefahrenzonenausweisungen des Flussbaues gem. § 2 WBFG 1985 sind fachliche Unterlagen über die durch Überflutungen, Vermurungen und Rutschungen, insofern als sie durch die betrachteten Gewässer ausgelöst werden können, gefährdeten Gebiete sowie über jene Bereiche, die für Schutzmaßnahmen freizuhalten oder für die eine besondere Art der Bewirtschaftung erforderlich sind. Sie dienen als Grundlagen für Alarmpläne sowie für Planungen, Projektierungen und Gutachten und können im Rahmen von Gewässerentwicklungskonzepten oder als eigenständige Arbeiten erstellt werden.

Beispiel: Ausschnitt aus Gefahrenzonenplan für die Mur in Ramingstein
Die Bundeswasserbauverwaltung (BWV) beim Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2012 für alle größeren Gewässer im Land Salzburg, die im Betreuungsbereich der BWV liegen, Gefahrenzonen auszuweisen. Dabei wird nach den Richtlinien zur Gefahrenzonenausweisung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vorgegangen.
Zu den Gefahrenzonen
Die Gefahrenzonenplanung wurde zu gleichen Teilen von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Land Salzburg bzw. zur Gänze vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert.
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