Öffentliches Wassergut im Land Salzburg
Was ist öffentliches Wassergut (ÖWG)?:
Öffentliches Wassergut stellt im Allgemeinen Gewässerbette oder Gewässergrundstücke dar, welche sich im Besitz der Republik Österreich – BMLFUW befinden.

Untere Salzach, Weitwörth
Besitzstand ÖWG:
In Salzburg umfasst das ÖWG insgesamt rd. 1.966 ha Gewässerfläche.
Davon entfallen auf die einzelnen Bezirke:
Stadt Salzburg: 286,8 ha
Flachgau: 433,0 ha
Tennengau: 216,9 ha
Pongau: 261,9 ha
Lungau: 154,2 ha
Pinzgau: 613,7 ha
Übersichtskarte der Gewässer des öffentlichen Wassergutes im Land Salzburg
Die Vertretung des öffentlichen Wassergutes im Land Salzburg:
In den Bundesländern wird die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes durch die Landeshauptleute in der Auftragsverwaltung des Bundes wahrgenommen, Im Land Salzburg ist für die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes das Referat Schutzwasserwirtschaft in der Fachabteilung Wasserwirtschaft (E-Mail: Thorsten Bungart), ) zuständig.

Vermessung am öffentlichen Wassergut
Die Verwaltung des ÖWG steht Ihnen für folgende Anliegen zur Verfügung:
- Grenzvermessungen sowie Grenzbegehungen
- Liegenschaftsteilungsgesetz §15, §13
- Grundbücherliche Freilassungserklärungen
- Dienstbarkeiten und Servitutsrechte
- Pachtverträge und Vereinbarungen, für z.B:
- Oberflächenwässereinleitungen
- Brücken
- Wasserkühlungsanlagen
- landwirtschaftliche Nutzungen
- Holzungen
- Jagd
- Wasserkraftwerke
- Über- sowie Unterquerungen, Längsführungen von Leitungen etc. - An- und Verkauf von Grundstücksflächen am Gewässer
- Grundbuchsansuchen
- Bauten im Nahbereich der Gewässer
- Antrag zur Ausscheidungen aus dem öffentlichen Wassergut
- Schlüsselverwaltung der Schrankenanlagen (Treppelwege,…)
- Verwaltung der Treppelwege (Begleitwege am Gewässer)

Salzach-Aufweitung in Torren
Das öffentliche Wassergut ist im Wasserrechtsgesetz (WRG) (§4) verankert:
§ 4. (1) Wasserführende und verlassene Bette öffentlicher Gewässer sowie deren Hochwasserabfluss-gebiet (§ 38) sind öffentliches Wassergut, wenn der Bund als Eigentümer in den öffentlichen Büchern eingetragen ist. Sie gelten aber bis zum Beweis des Gegenteiles auch dann als öffentliches Wassergut, wenn sie wegen ihrer Eigenschaft als öffentliches Gut in kein öffentliches Buch aufgenommen sind oder in den öffentlichen Büchern ihre Eigenschaft als öffentliches Gut zwar ersichtlich gemacht (§ 12 des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1930), aber kein Eigentümer eingetragen ist.
(2) Öffentliches Wassergut dient unter Bedachtnahme auf den Gemeingebrauch (§ 8) insbesondere
a) der Erhaltung des ökologischen Zustands der Gewässer,
b) dem Schutz ufernaher Grundwasservorkommen,
c) dem Rückhalt und der Abfuhr von Hochwasser, Geschiebe und Eis,
d) der Instandhaltung der Gewässer sowie der Errichtung und Instandhaltung von Wasserbauten und gewässerkundlicher Einrichtungen,
e) der Erholung der Bevölkerung.
Weiters ist anzumerken, dass lt. WRG §4 Absatz 6, eine Ersitzung des Grundeigentums oder eines anderen dringlichen Rechtes am öffentlichen Wassergut nicht möglich ist.
Ausscheidungen aus dem öffentlichen Wassergut:
Grundsätzlich kann ein Gewässergrundstück bzw. eine Gewässerteilfläche, die von den Österreichischen Bundesforsten oder dem öffentlichen Wassergut erworben wurde, erst in das Eigentum des Käufers übergehen, wenn ein Feststellungsbescheid (Ausscheidung aus dem öffentlichen Wassergut) nach WRG §4, Absatz 8 von der Landeshauptfrau erlassen wird.
Faustregel: Für Gewässergrundstücke und Gewässerflächen, die wasserführend bzw. für den Hochwasserabfluss dienlich sind, ist keine Ausscheidung aus dem ÖWG möglich.

Untere Salzach, Weitwörth
Parteistellung des ÖWG
Die Liegenschaftsverwaltung der Republik Österreich – ÖWG tritt in diversen Verhandlungen (z.B: Baubehördliche, Forstrechtliche, Gewerbebehördliche, Naturschutzrechtliche, Wasserrechtliche Bewilligungen sowie elekrizitätsrechtliche Bau- und Betriebsbewilligungen,…) als Grundstückseigentümer und somit als Partei auf.
Ihre Ansprechpartner:
Thorsten Bungart - Liegenschaftsverwalter
Marianne Leitner - Assistenz der Liegenschaftsverwaltung
Franz Pfaffinger - Technischer Sachbearbeiter

