Gewässerbetreuung-
Bundeswasserbauverwaltung
Einteilung der Gewässerbetreuung in Österreich
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Die Gewässerbetreuung setzt die schutzwasserwirtschaftlichen Überlegungen und die gewässerbezogenen Zielsetzungen um. Dabei werden Maßnahmen gesetzt, die zum Schutz gegen Schäden durch Hochwässer unter Bedachtnahme auf die Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer führen. |
Auf Bundesebene ist in Österreich die Gewässerbetreuung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) verankert.
Organisiert wird die Gewässerbetreuung durch folgende Dienststellen:
Im BMLFUW:
- Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) – Betreuung der wildbachähnlichen Gewässer, also im allgemeinen der Oberläufe von Gewässer
- Bundeswasserbauverwaltung (BWV) – Betreuung der Flüsse, der Unterläufe von Gewässern und der Haupttalentwässerungen im alpinen Bereich
Im BMVIT:
- Bundeswasserstraßenverwaltung - Betreuung der Donau, sowie Teilbereiche der March und Thaya.
Auf Länderebene werden durch die Landeshauptleute nur die Agenden der BWV vollzogen. Im Land Salzburg sind die Aufgaben der BWV der Fachabteilung Wasserwirtschaft zugeordnet.
Die WLV ist in den Ländern durch die jeweilige „Sektion des Forsttechnischen Dienstes der WLV" vertreten, die jedoch als reine Bundesdienststelle direkt dem BMLFUW unterstellt ist. Ebenso ist die Bundeswasserstraßenverwaltung eine reine Bundesdienststelle.
Die BWV im Land Salzburg
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Österreichweit unterscheidet man bei den der BWV zugeordneten Gewässern zwischen:
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Bundesflüssen bzw. Grenzgewässern sind in Salzburg die Salzach, Saalach, Mur und Enns. Bei diesen Flüssen werden die Kosten für Hochwasserschutz und Instandhaltung aus Bundesmittel bestritten, wobei die Nutznießer nach § 44 WRG zu Beitragsleistungen herangezogen werden.
Bei den Interessentengewässern muss zur Durchführung von schutzwasserwirtschaftlichen Maßnahmen immer ein Interesse der Anrainer (Nutznießer) gegeben sein. Den Nutznießern aus Hochwasserschutz- und Instandhaltungsmaßnahmen werden bei den Interessentengewässern Bundesmittel gewährt, wenn die Maßnahmen den Vorgaben der „Technischen Richtlinien der BWV" (RIWA-T) entsprechen. Im Regelfall ergibt sich für ein schutzwasserwirtschaftliches Vorhaben ein Finanzierungsschlüssel an dem Bund, Land und Nutznießer beteiligt sind.
Organisatorisch ist die BWV in Salzburg im „Referat 4/31 – Schutzwasserwirtschaft, Gewässerpflege und kulturtechnische Maßnahmen" und in weiterer Folge regional in 2 Baubezirken verankert.
Übergeordnete Planungen an Gewässern
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Als Unterlage für übergeordnete Planungen an Gewässern sollen sogenannte Gewässerentwicklungskonzepte dienen. Diese konzeptiven Planungsunterlagen haben auf der Grundlage der Gewässersituation die Festlegung der schutzwasserwirtschaftlichen Ziele und Aufgaben sowie der gewässerökologischen Zielsetzungen zum Inhalt. |

