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Einzelkläranlagen

Die Dreikammerkläranlage alleine ist out. Biologische Reinigung auch für kleinste Abwasseranlagen!

Jeder Mensch verursacht pro Tag ca.150 l häusliche Abwässer. Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass die Abwässer in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet und nach dem aktuellen Stand der Technik gereinigt werden müssen. Rund 94 % der Salzburger Be-völkerung sind bereits an einen öffentlichen Kanal angeschlossen und leiten damit ihre Abwässer zur Reinigung in kommunalen Kläranlagen. Wenn man bedenkt, dass rund vier Prozent des Bundeslandes nicht aufzuschließen sind, kann man in Salzburg von einem weitgehenden Abschluss der Kanalisation sprechen.

Ein noch höherer Anschlussgrad ist wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, was aber nicht bedeutet, dass für diese Liegenschaften keine geordnete Abwasserentsorgung herzustellen sein wird. Für rund 4900 Objekte verbleiben daher nur als Alternative die Errichtung bzw. der Betrieb von Kleinkläranlagen. Und da drängt die Zeit: Bis spätestens 31.12.2012 sind diese Kleinkläranlagen an den Stand der Technik anzupassen.

Bei der Entscheidung, welche Abwasserentsorgung zur Ausführung gelangt, sollten folgende Kriterien beachtet werden:

  • Ein Variantenvergleich soll die Möglichkeiten des Anschlusses an eine öffentliche Kanalisation, der Errichtung gemeinsamer Anlagen mit benachbarten Wohnobjekten und den Bau einer Einzelanlage berücksichtigen.
  • Auf abwassertechnische und wasserwirtschaftliche Randbedingungen (z. B. besondere Abwasserbeschaffenheit, Belastungsschwankungen, Vorflutsituation, etc.)  ist Rücksicht zu nehmen.
  • Zu beachten sind weiters die Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten sowie der Aufwand für die laufend erforderliche Eigen- und Fremdüberwachung der Kleinkläranlagen.
  • Kleinkläranlagen müssen jedenfalls dem Stand der Technik entsprechen und geeignet sein, die erforderliche Reinigungsleistung zu erbringen.

Jedenfalls können durch rechtzeitige Informationen und Beratungen durch kompetente und unabhängige Fachleute Fehlplanungen vermieden und die finanziellen Mittel im Sinne des Betreibers aber auch der Volkswirtschaft optimal eingesetzt werden.

Bezüglich der Betriebssicherheit und Wartung sind Kleinkläranlagen empfindlicher als größere Kläranlagen. Die zulaufenden Abwassermengen schwanken sehr stark in ihrer Menge und organischen Belastung. Das Einleiten unerwünschter Stoffe von einem der angeschlossenen Haushalte kann in einer Kleinkläranlage bereits große Betriebsstörungen verursachen. Hier muss eine entsprechende Einschulung der Betreiber erfolgen. Sinnvollerweise sind Wartungsverträge mit den Herstellerfirmen oder mit Abwasserverbänden bzw. Gemeinden, die über ausgebildetes Personal verfügen, abzuschließen. Auch bei der Entsorgung des Klärschlammes sind rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Bodenschutzgesetz) zu beachten. In der Regel wird die Abgabe des Klärschlammes an befugte Unternehmen bzw. an für die Übernahme ausgestattete kommunale Kläranlagen erforderlich sein.

Die Länder sowie der Bund fördern die Errichtung von Kleinkläranlagen. Damit wird zu einer wesentlichen Entlastung bei den Errichtungskosten solcher Anlagen beigetragen.

Informationen zu Abwasserentsorgung in Einzellagen