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Förderung:

  • Förderung des Bundes und des Landes für die Errichtung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigunganlagen im kommunalen Bereich sowie von Einzelwasserversorgungs- und Kleinabwasserbeseitigungsanlagen nach dem Umweltförderungsgesetz 1993.
  • Technische und administrative Angelegenheiten der Landesförderung.

Kläranlage Mitte RHV Oberpinzgau    Kanalbaustelle
Kläranlage Mitte RHV OberpinzgauKanalbaustelle


Richtlinien für die Förderung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen:

Die Änderung der Richtlinien für die Förderung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Land Salzburg tritt mit 1.1.2004 in Kraft.

Im Wesentlichen  wurden folgende Änderungen durchgeführt:

  • Förderung der Herstellkosten:
    Künftig werden keine vom Land zinsgestützte Bankdarlehen gewährt. An die Stelle dieser Darlehen treten einvernehmlich festgelegte Kapitalmarktdarlehen, deren Annuitäten im Wege der Landesbeiträge zum Schuldendienst - wie bisher bei den übrigen Darlehen - gefördert werden können.

    In bestehende Verträge für die Gewährung von Annuitätenzuschüssen wird nicht eingegriffen.

    Die bisher langfristig gewährten Annuitätenzuschüsse zu Ausfinanzierungsdarlehen werden dem tatsächlichen jährlichen Bedarf nach den Berechungsgrundlagen der Förderung „Beitrag zum Schuldendienst“ angepasst.

  • Beitrag zum Schuldendienst:
    Die jährliche Valorisierung der Gemeindebeiträge (bisherige Anhebung jährlich um 3 %!) entfällt ab dem Rechnungsjahr 2003.

Die Richtlinien im Detail - pdf, 151 KB

Übersicht über die Zuständigkeiten der Förderung Siedlungswasserwirtschaft - pdf, 691 KB
Übersicht über die Zuständigkeit der Pauschalförderung von Kleinkläranlagen und Einzelwasserversorgungsanlagen - pdf, 790 KB

Rückfragen:

Ing. Winfried Kunrath