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Aktionsprogramm

Zur Verringerung der durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten oder ausgelösten Gewässerverunreinigung und zur Vorbeugung weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art verlangt die Richtlinie 91/676/EWG des Rates der Europäischen Union in Artikel 5 die Festlegung eines Aktionsprogramms für die als gefährdet ausgewiesenen Gebiete oder für das gesamte Gebiet eines Mitgliedstaates.

Österreich hat sich für eine bundesweite Durchführung des Aktionsprogramms entschieden.

Aufgrund von § 55b des Wasserrechtsgesetzes hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Erfüllung der zitierten Richtlinie das bishergeltende Aktionsprogramm Nitrat novelliert und in abgeänderter Form als Verordnung erlassen.

Hier finden Sie das Aktionsprogramm 2008 (pdf, 172 KB) mit der dazugehörigen Fristenübersichtstabelle (pdf, 6 KB).