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Der Gewässerschutz
im
Land Salzburg


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Der amtliche Schutz der Gewässer des Landes wird nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes 1959 als Gewässeraufsicht der Landeshauptfrau im Referat "Gewässerschutz" wahrgenommen.

Nach der neu geltenden Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung ist Landesrat Sepp Eisl ressortzuständig.

 
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Rückfragen:
Dr. Peter Schaber
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