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Gefahrenzonen Pinzgau

Info-Folder über die Gefahrenzonenausweisung der Bundeswasserbauverwaltung-Salzburg (PDF, 2,3 MB)

Gefahrenzonenpläne in Auflage (Gemeinden sind in alphabetischer Reihenfolge angeführt):


Lend, Gewässer: Salzach

Auflage von 16.1. - 12.2.2012 im Gemeindeamt Lend und im Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft

Rauris, Gewässer: Seidlwinkl-, Hüttwinkl- und Rauriser Ache

Auflage von 23.1. - 19.2.2012 im Gemeindeamt Rauris und im Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft

Taxenbach, Gewässer: Salzach

Auflage von 16.1. - 12.2.2012 im Gemeindeamt Taxenbach und im Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft

Kommissionierte Gefahrenzonenpläne (Gemeinden sind in alphabetischer Reihenfolge angeführt):

Für folgende Gemeinden wurden die Gefahrenzonenpläne bereits kommissioniert. Von der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) werden die jeweilige Gemeinde, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Kommissionierung beigezogen. Nach positiver Kommissionerung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.

   

Bramberg, Gewässer: Salzach

  

Bruck an der Großglocknerstraße,

Gewässer: Salzach

Gewässer: Fuscher Ache

    

Hollersbach, Gewässer: Salzach

   

Kaprun, Gewässer: Salzach

  

Lofer, Gewässer: Saalach


Maishofen, Gewässer: Saalach


Mittersill, Gewässer: Salzach

  

Niedernsill, Gewässer: Salzach

  

Neukirchen, Gewässer: Salzach

  

Piesendorf, Gewässer: Salzach

   

Saalbach, Gewässer: Saalach


Saalfelden, Gewässer: Saalach


Stuhlfelden, Gewässer: Salzach

   

St. Martin, Gewässer: Saalach


Unken, Gewässer: Saalach


Uttendorf, Gewässer: Salzach


Viehhofen, Gewässer: Saalach


Wald, Gewässer: Salzach

  

Weißbach, Gewässer: Saalach


Zell am See, Gewässer: Salzach

    

Die Gefahrenzonenplanung wurde zu gleichen Teilen von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Land Salzburg bzw. zur Gänze vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert.
   

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