Logo Land Salzburg
von A bis Z

Gefahrenzonen Lungau

Info-Folder über die Gefahrenzonenausweisung der Bundeswasserbauverwaltung-Salzburg (PDF, 2,3 MB)

Kommissionierte Gefahrenzonenpläne (Gemeinden sind in alphabetischer Reihenfolge angeführt)

Für folgende Gemeinden wurden die Gefahrenzonenpläne bereits kommissioniert. Von der BWV werden die jeweilige Gemeinde, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Kommissionierung beigezogen. Nach positiver Kommissionerung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.

Gemeinde Mariapfarr, Gewässer: Taurach und Lonka

Gemeinde Mauterndorf, Gewässer: Taurach

Gemeinde Muhr, Gewässer: Mur

Gemeinde Ramingstein, Gewässer: Mur

Gemeinde St. Andä, Gewässer Taurach

Gemeinde St. Margarethen im Lungau, Gewässer: Mur

Gemeinde St. Michael im Lungau, Gewässer: Mur

Gemeinde Tamsweg, Gewässer Mur und Taurach

Gemeinde Unternberg, Gewässer: Mur

Gemeinde Weisspriach, Gewässer: Lonka

Die Gefahrenzonenplanung wurde zu gleichen Teilen von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Land Salzburg bzw. zur Gänze vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert.

Offizielles Logo des BMLFUW