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Gefahrenzonen Flachgau

Info-Folder über die Gefahrenzonenausweisung der Bundeswasserbauverwaltung-Salzburg (PDF, 2,3 MB)

Gefahrenzonenpläne in Auflage (Gemeinden sind in alphabetischer Reihenfolge angeführt):

Gemeinde Anif, Gewässer: Königsseeache

Auflage von 17.4. - 15.5.2012 im Gemeindeamt Anif und im Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft


Gemeinde Grödig, Gewässer: Königsseeache

Auflage von 17.4. - 15.5.2012 im Gemeindeamt Grödig und im Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft


Stadtgemeinde Seekirchen, Gewässer: Markterbach

Auflage von 2.5. - 29.5.2012 im Gemeindeamt Seekirchen und im Amt der Salzburger Landesregierung - Fachabteilung Wasserwirtschaft

Kommissionierte Gefahrenzonenpläne (Gemeinden sind in alphabetischer Reihenfolge angeführt)

Für folgende Gemeinden wurden die Gefahrenzonenpläne bereits kommissioniert. Von der BWV werden die jeweilige Gemeinde, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Kommissionierung beigezogen. Nach positiver Kommissionerung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten und werden unter Anschluss der Niederschrift den betroffenen Dienststellen und Gemeinden zugeleitet.

Gemeinde Strobl, Gewässer: Ischlfluss

Die Gefahrenzonenplanung wurde zu gleichen Teilen von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Land Salzburg bzw. zur Gänze vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziert.
   

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