Gewässerentwicklungskonzepte - Moderne schutzwasserwirtschaftliche Planungsinstrumente
Ein "Gewässerentwicklungskonzept" (Abkürzung: GEK) stellt ein übergeordnetes und überregionales Planungsinstrument der Bundeswasserbauverwaltung für ein größeres Fliessgewässer bzw. für einen längern Abschnitt eines größeren Fliessgewässers dar, wobei die Erstellung eines GEKs auf jene Gewässer beschränkt wird, an welchen ein Handlungsbedarf in Bezug auf den Schutz vor Hochwässern besteht.
Ziel eines GEK ist es, auf der Grundlage der vorhandenen Gewässersituation die schutzwasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Ziele fest zu legen.
Aufbauend auf den ermittelten Hochwasser-Schutzzielen und den ökologischen Erfordernissen am Gewässer sollen die schutzwasserwirtschaftlich und ökologisch notwenigen Maßnahmen am Fließgewässer entwickelt und umgesetzt werden.
Gewässerentwicklungskonzepte bestehen aus den nachfolgenden Arbeitsschritten:
- Vorstudie: Zur Abgrenzung des Planungsinhaltes ist angesichts der individuellen Prägung eines jeden Fliessgewässers und unterschiedlichen Problemstellungen bei vielen Gewässerbetreuungskonzepten die Vorstudie der eigentlichen Planungsphase vorgeschalten. Es werden dabei vorhandene Daten erhoben sowie Festlegungen über notwendige Bearbeitungsinhalte und Planungsstrukturen getroffen.
- Erhebung des Ist-Zustandes: Von einem fächerübergreifenden Team werden die wasserwirtschaftlichen und ökologischen (Gewässer und Umland) Verhältnisse des Fließgewässers ermittelt und dargestellt. Unter anderem werden aufgrund einer hydraulischen Modellrechnung die Hochwasserüberflutungsflächen für das 30- und das 100-jährliche Hochwasser planlich dargestellt und die gewässermorphologischen Merkmale kartiert.
Aufbauend auf der Ist- Zustandserhebung können die schutzwasserwirtschaftlichen und ökologischen Defizite identifiziert werden. - Formulierung eines Leitbildes: Mithilfe der Ergebnisse der Ist- Zustandserhebung und Defizitanalyse wird ein praktisch umsetzbares gewässerspezifisches Leitbild unter Zusammenarbeit aller beteiligten Fachbereiche formuliert.
Auch andere am Fließgewässer interessierte öffentliche oder private Stellen sollten sich an diesem Leitbild orientieren. - Maßnahmenkatalog: Das gewässerspezifische Leitbild dient als Grundlage für die Erstellung eines interdisziplinär erarbeiteten Maßnahmenkataloges samt Prioritätenreihung. Darauf fußen alle weiterem schutzwasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung.
Die Ergebnisse des GEK, das gewässerspezifische Leitbild und der Maßnahmenkatalog, stellen somit das zentrale Elemente der Umsetzung und Prioritätensetzung im Schutzwasserbau dar und dienen als wesentliche Grundlage für alle weitere Maßnahmen der Bundeswasserbauverwaltung unter bestmöglicher Abstimmung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Interessen.
- In Kombination mit einem GEK kann ein Gefahrenzonenplan erstellt werden. Die Gefahrenzonen (zB rote, rot-gelbe und gelbe Zonen) werden im HQ100-Überflutungsbereich (Hochwasser mit 100-jährlicher Eintrittswahrscheinlichkeit) ausgewiesen, öffentlich aufgelegt und kommissioniert. Als Planungsgrundlage bzw. als schutzwasserwirtschaftliches Gutachten ist die Gefahrenzonenausweisung nicht nur für den Schutzwasserbau ein unverzichtbares Hilfsmittel geworden, sondern steht auch allen betroffenen Gemeinden, Landes- und Bundesdienststellen als Beurteilungs- und Entscheidungskriterium für die Raumplanung zur Verfügung.
Gewässerentwicklungskonzepte in Salzburg wurden/werden für folgende Gewässer erstellt:
- Salzach im Oberpinzgau
- Saalach
- Gasteiner Ache
- Lammer
- Mur mit Taurach und Lonka
- Königsseeache
- Oberalm
Die Kurzzusammenfassung über das GEK Mur/Taurach/Lonka gibt einen Einblick in Aufbau und Bestandteile eine GEK.

