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Seveso II-Richlinie

Neben dem Gesetzes- und Richtlinienwerk zum Schutz von Personen und der Umwelt vor Emissionen und Gefahren, die von Betriebsanlagen ausgehen können, werden bestimmten Betrieben durch das Industrieunfallrecht und die Seveso II-Richtlinie der EU zusätzliche Sicherheitspflichten auferlegt. Diese zielen ab auf die kontinuierliche Anpassung an den Stand der Sicherheitstechnik und damit auf den sicheren Betrieb und die Gefahrenabwehr durch geeignete technische Einrichtungen und organisatorische Maßnahmen. Daneben wird immer mehr das gelebte Sicherheitsmanagement in den Vordergrund gestellt. Die Betreiber müssen durch Sicherheitsanalyse bzw Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht sowie bei Inspektionen nachweisen, dass sie diesen strengen Anforderungen genügen.

Um dem Thema gerecht zu werden, ist die Zusammenschau von Raumordnungs-, Bau-, Gewerbe- und Katastrophenschutzbehörden sowie der Einsatzkräfte erforderlich.

Die Bundesländer haben gemeinsam mit dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsministerium im Arbeitskreis „Seveso“ und in mehreren Arbeitsgruppen zu sicherheitstechnischen Fachthemen eine Plattform zur Koordination in technischen Fragen gefunden. Die in Österreich mit dem Thema Anlagensicherheit befassten Sachverständigen haben sich im Österreichischen Forum Anlagensicherheit – ÖFAS zu einem Verein zusammengeschlossen.



Rückfragen: Josef Hartl