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von A bis Z

Beiträge zur Gefahrenminimierung durch chemisch-umwelttechnische Sachverständige


Gefahrenquellen

ortsfeste Gefahrenquellen
(Betriebsanlagen)

mobile Gefahrenquellen
(Bahn- u. Straßentransport)

Vorsorge
  • Begutachtung im Rahmen des behördl. Genehmigungsverfahrens
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Alarmplänen gemeinsam mit den Bezirksverwaltungsbehörden und Feuerwehren

  • Sicherheitsanalysen - Beurteilung
  • Aufzeigen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Betriebsanlagen

  • Mitwirkung bei Kontrollen des Transportes gefährlicher Güter (ADR-Kontrollen)

Mitwirkung im Einzelfall

zur Beratung der Einsatzleitung

  • auf Basis des chemischen Sachverstandes

  • auf Basis der Erfahrung
  • auf Basis der Kenntnis der relevanten Betriebe
  • auf Basis der umfangreichen Hilfsmittel (Datenbanken, Ausbreitungsmodelle, Schnellanalysen)
  • auf Basis des Know-how der chemischen Analytik im Landeslabor



Rückfragen: Josef Hartl