Aufgabe: Einsatz bei Ereignissen mit gefährlichen Stoffen
Die Alarmierung bei einem Chemieunfall erfolgt durch
- die zentralen Meldestellen einiger Einsatzorganisationen (zB Landesfeuerwehrkommando, Berufs-Feuerwehr der Stadt Salzburg, Landes-Polizeikommando, Bezirks-Polizeikommandos)
- die Einsatzleitung vor Ort
- die Behörde (Katastrophenschutzreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden)
- die LAWZ – Landesalarm- und -warnzentrale
Bei einem Ereignis beantwortet der chemisch-umwelttechnische Sachverständige als Berater der Einsatzleitung folgende Fragen
- Welche gefahrenrelevanten chemischen Stoffe/Gemische sind beteiligt?
- Welche Gefahren gehen von diesen aus?
- Was kann zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bzw. Risikominimierung getan werden?
- Sind die bereits eingeleiteten Maßnahmen aus Sicht der Sachverständigen zielführend?
- Sind weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung notwendig?
Weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einsatzleitung bzw. Behörde
- Beweissicherung
- Beratung zu weiteren Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Mitwirkung sonstiger notwendiger Fachbereiche (zB Grundwasserhaltung, Oberflächenwasser-reinigung, Ausbaggern von kontaminiertem Boden, Schadensausmaß eingrenzen,...)
- Feststellen sonstiger Betroffener (Wassergenossenschaften, Fischereiberechtigte, Grundeigentümer,...)
- Proben-Analyse durch das Landeslabor organisieren
- Beratung zu Zwischenlagerung/Entsorgung von Abfällen
- Ursachenerhebung

