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von A bis Z

Aufgabe: Einsatz bei Ereignissen mit gefährlichen Stoffen

Die Alarmierung bei einem Chemieunfall erfolgt durch

  • die zentralen Meldestellen einiger Einsatzorganisationen (zB Landesfeuerwehrkommando, Berufs-Feuerwehr der Stadt Salzburg, Landes-Polizeikommando, Bezirks-Polizeikommandos)
  • die Einsatzleitung vor Ort
  • die Behörde (Katastrophenschutzreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden)
  • die LAWZ  –  Landesalarm- und -warnzentrale

Bei einem Ereignis beantwortet der chemisch-umwelttechnische Sachverständige als Berater der Einsatzleitung folgende Fragen

  • Welche gefahrenrelevanten chemischen Stoffe/Gemische sind beteiligt?
  • Welche Gefahren gehen von diesen aus?
  • Was kann zur unmittelbaren Gefahrenabwehr bzw. Risikominimierung getan werden?
  • Sind die bereits eingeleiteten Maßnahmen aus Sicht der Sachverständigen zielführend?
  • Sind weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung notwendig?

Weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einsatzleitung bzw. Behörde

  • Beweissicherung
  • Beratung zu weiteren Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Mitwirkung sonstiger notwendiger Fachbereiche (zB Grundwasserhaltung, Oberflächenwasser-reinigung, Ausbaggern von kontaminiertem Boden, Schadensausmaß eingrenzen,...)
  • Feststellen sonstiger Betroffener (Wassergenossenschaften, Fischereiberechtigte, Grundeigentümer,...)
  • Proben-Analyse durch das Landeslabor organisieren
  • Beratung zu Zwischenlagerung/Entsorgung von Abfällen
  • Ursachenerhebung


Rückfragen: Josef Hartl