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Chemisch-umwelttechnische Rufbereitschaft

Die chemisch-umwelttechnische Rufbereitschaft rekrutiert sich aus Sachverständigen der Abteilung 16: Umweltschutz. Das erworbene Know-how und die Unterstützung durch andere Sachverständige der Abteilung sowie die Nutzungsmöglichkeiten der Einrichtungen und die enge Kooperation mit dem Landeslabor befähigen zur effektiven Hilfeleistung bei Chemieunfällen.

Die Alarmierung erfolgt über Einsatzorganisationen oder Behörden (zB Feuerwehr).


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Rückfragen: Josef Hartl