Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002
Stammfassung: BGBl.I Nr.102/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2008
Dieses Bundesgesetz legt den Abfallbegriff sowie die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft fest, ist Grundlage für die Erlassung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes, regelt die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen, das abfallwirtschaftliche Meldewesen, die Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und enthält Bestimmungen über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen. Vom Geltungsbereich sind grundsätzlich alle gefährlichen Abfälle umfasst, wesentliche Bestimmungen gelten auch für nicht gefährliche Abfälle.
Verordnung über wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoff
Stammfassung: BGBl.Nr. 513/1990 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 440/2001
Für wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoffen werden ein Pfandsystem und eine Rücknahmepflicht festgelegt.
Batterieverordnung 2008
Stammfassung: BGBl.Nr. 159/2008
Die Verordnung sieht eine Schadstoffbegrenzung in Batterien und Akkumulatoren vor, legt eine Rücknahmepflicht fest und enthält Vorschriften über die Entfernbarkeit bzw über die gefahrlose Beseitigung.
Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle
Stammfassung: BGBl. II Nr. 227/1997 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 178/2000
Diese Verordnung beinhaltet, eine (abschließende) Liste jener Abfälle, die als gefährliche Abfälle gelten und enthält nähere Bestimmungen über die Ausstufung von Abfällen.
Schmiermittelverordnung
Stammfassung: BGBl.Nr. 647/1990
Diese Verordnung legt fest, dass Motoröle und andere Schmiermittelarten mit bestimmten Zusätzen nicht in den gewerblichen Verkehr gebracht werden dürfen.
Abfallnachweisverordnung 2003
Stammfassung: BGBl. II Nr. 618/2003
Diese Verordnung regelt Aufzeichnungs-, Melde- und Nachweispflichten incl Begleitscheinsystem) der Abfallbesitzer.
Verordnung über die Trennung von Bauabfällen
Stammfassung: BGBl.Nr. 259/1991
Diese Verordnung legt eine Trennpflicht der bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten anfallenden Materialien fest.
Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle
Stammfassung: BGBl.Nr. 68/1992 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 456/1994
Diese Verordnung enthält eine Begriffsbestimmung biogener Abfälle und legt eine Verpflichtung zur getrennten Sammlung dieser Abfälle fest.
Kunststoffkennzeichnungsverordnung außer Kraft seit der Verordnung BGBl.Nr. 364/2006 (siehe Verpackungsverordnung)
Verpackungsverordnung 1996
Stammfassung: BGBl.Nr. 648/1996 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 364/2006
Es wird eine Rücknahmeverpflichtung der Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber, Vorschriften über Sammel- und Verwertungssysteme, Großanfallstellen, Kleinstabgeber sowie über die stoffliche Verwertung festgelegt.
Verpackungsabfälle-Zielverordnung
Stammfassung: BGBl.Nr. 232/1997
Für Getränkeverpackungen werden Zielvorgaben für die Wiederbefüllung, umweltgerechte Verwertung und energetische Nutzung vorgeschrieben. Weiters werden für die Ablagerung von Verpackungsabfällen auf Deponien Mengengrenzen eingezogen, Bestimmungen über die Feststellung der Zielerreichung und über weitergehende Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Ziele vorgesehen.
Deponieverordnung 2008
Stammfassung: BGBl.Nr. 39/2008
Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien werden die dem Stand der Technik entsprechende Ausstattung und Betriebsweise ua Anforderungen an den Deponiestandort und Bestimmungen über die Deponietechnik festgelegt und an die Genehmigung einer Deponie zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. Für bestimmte Abfälle ist ein Verbot der Deponierung vorgesehen.
Kompostverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 292/2001
Diese Verordnung regelt die Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen, die Art und Herkunft der Ausgangsmaterialien, die Kennzeichnung und das In-Verkehr-Bringen sowie das Ende der Abfalleigenschaft von Komposten aus Abfällen.
Abfallverbrennungsverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 389/2002 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2007
Diese Verordnung gilt für Anlagen zur Verbrennung- und Mitverbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Weiters werden darin Anforderungen an die Eingangskontrolle der Abfälle, an die technische Ausführung und die Betriebsweise der Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen sowie Emissionsgrenzwerte festgelegt.
Altölverordnung 2002
Stammfassung: BGBl. II Nr. 389/2002
Diese Verordnung regelt die Menge an gefährlichen Stoffen und Verunreinigungen, die in Altölen nicht überschritten werden dürfen, die Verfahren für deren Ermittlung, die Ausstattung und Betriebsweise von Anlagen zur Energiegewinnung aus Altöl einschließlich von Emissionsgrenzwerten sowie die in Motorölen nicht zugelassenen Zusätze fest.
Altfahrzeugeverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 407/2002 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 184/2006
Diese Verordnung legt Maßnahmen fest, um die Vermeidung gefährlicher Abfälle von Fahrzeugen sowie die Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Bauteilen zu intensivieren.
Verordnung über mobile Abfallbehandlungsanlagen
Stammfassung: BGBl. II Nr. 472/2002
Diese Verordnung legt fest, welche mobilen Abfallbehandlungsanlagen nach § 52 AWG 2002 zu genehmigen sind.
Abfallverzeichnisverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 570/2003 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 498/2008
Diese Verordnung legt die Codes und Bezeichnungen für Abfälle gemäß dem Europäischen Abfallverzeichnis (EWC) fest und enthält weiters Vorschriften für die Zuordnung, Ausstufung und Spezifizierung von Abfällen
Abfallbehandlungspflichtenverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 459/2004 zuletzt geändert druch BGBl.Nr. 363/2006
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen an die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung für bestimmte Abfälle fest
Elektroaltgeräteverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 121/2005 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 496/2008
Diese Verordnung beinhaltet Beschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Weiters wird die Rückgabe, Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung von elektrischen und elektronischen Altgeräten geregelt.
EAG-Koordinierungsstellen-Verordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 247/2005
Altlastensanierungsgesetz
Stammfassung: BGBl.Nr. 299/1989 zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 52/2009
Dieses Gesetz sieht die Einhebung von Altlastenbeiträgen, für das langfristige Ablagern, das Verfüllen von Geländeunebenheiten und das Lagern von Abfällen vor. Die Beiträge werden zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung verwendet. Weiters enthält das Gesetz Bestimmungen über das Aufsuchen von Altlasten sowie die Durchführung der Altlastensanierung.
Altlastenatlas-Verordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 232/2004 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 86/2009
Diese Verordnung enthält die zu sichernden oder sanierenden Altlasten, deren Prioritäteneinstufung und weist aus, bei welchen Altlasten die Sicherung oder Sanierung bereits abgeschlossen ist.
Abfallbilanzverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 497/2008
Die Verordnung legt zum Zweck der Nachvollziehbarkeit der Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen Art und Form der Meldung der Jahresabfallbilanzen gemäß § 21 Abs 3 AWG 2002 und der elektronischen Aufzeichnungen und deren Zusammenfassung für Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle fest.
Industrieunfallverordnung
Stammfassung: BGBl. II Nr. 354/2002
In dieser Verordnung werden die Aufgaben der Betriebsinhaber zur Sicherheit von Mensch und Umwelt festgelegt.
Umweltförderungsgesetz
Stammfassung: BGBl.Nr. 185/1993
Das Bundesgesetz regelt die Förderungsvoraussetzungen, um die Ziele (u.a. Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung einschließlich betrieblicher Abwässer oder Schutz der Umwelt durch Vermeidung oder Verringerung der Belastungen in Form von Luftverunreinigungen usw.) zu erreichen.
Verordnung über die Abwicklungsstelle nach dem Umweltförderungsgesetz
Stammfassung: BGBl II Nr. 460/2003
Die Verordnung legt die Abwicklungsstelle fest.

