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Die Umweltschutzabteilung des Landes unterstützt den Ankauf erdgasbetriebenen Fahrzeugen bis 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht. Ebenso kann diese Förderung für den Umbau bzw Nachrüstung auf den Kraftstoff Erdgas gewährt werden.
Nähere Informationen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien .
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