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Regelungen für Heizungsanlagen

Pelletsheizung Die Heizungsanlagenverordnung ist mit 1.7.2010 in Kraft getreten und soll zusammen mit vielen anderen Maßnahmen im Land Salzburg zu einer guten Luftqualität beitragen. Heizungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung bis 400 kW (das entspricht einer Anlage für einen großen Wohnblock) müssen ein Typenschild aufweisen. Nicht typengeprüfte Heizungsanlagen dürfen im Bundesland Salzburg nicht mehr verkauft und auch nicht eingebaut werden. Mit der Typenprüfung haben die Hersteller die Einhaltung niedriger Abgaswerte und Mindestwirkungsgrade nachzuweisen. Das sichert eine bestmögliche Brennstoffausnutzung und damit einen geringen Verbrauch und trägt zudem zu einer Verringerung des Schadstoffausstoßes bei.

Kennzeichen einer typengeprüften Heizungsanlage ist das Typenschild, welches bei allen Feuerungsanlagen (Raumheizgeräte wie Kaminofen, Kachelofen, Küchenherd, Warmwasserbereiter usw. und Zentralheizgeräte wie Pelletfeuerung, Stückholzkessel, Ölfeuerung, Gasfeuerung usw.) sowie bei wesentlichen Bauteilen (zB am Brenner und am Kessel) an einer leicht zugänglichen Stelle angebracht sein muss. Für Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe ist außerdem eine CE-Kennzeichnung vorgesehen.

Jede Errichtung (Einbau) und jeder Austausch einer Feuerungsanlage oder eines Blockheizkraftwerkes ist dem zuständigen Rauchfangkehrer (Überwachungsstelle) zu melden.
Für bestehende nicht fanggebundenen Feuerungsanlagen (z.B. Außenwandthermen) ist bis längstens 1. Jänner 2011 eine Überwachungsstelle einzusetzen.
Die Zuordnung zu einem Kehrgebiet können Sie der Kehrgebietsverordnung entnehmen. Grundsätzlich kann aber zu jedem im Bundesland Salzburg tätigen Rauchfangkehrer gewechselt werden bzw. dieser als Überwachungsstelle benannt werden (Suche des zuständigen Betriebes nach Gemeinden bzw. Straßen)

Achten Sie

Falls Sie den Austausch bzw. eine Erneuerung Ihrer Heizungsanlage in Betracht ziehen, erkundigen Sie sich über Förderungsmöglichkeiten in der Abteilung 4, Referat Energiewirtschaft und -beratung, Tel.: 0662/8042-3791.

Für weitere Informationen zur Heizungsanlagen-Verordnung wenden Sie sich an:
Land Salzburg Abteilung 5 - Umweltschutz Postfach 527 5010 Salzburg
Tel.: 0662/8042-4544 (Sekretariat)
Fax: 0662/8042-4167