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Luftgütebewertung

Die Luftgütebewertung (siehe Bild) erfolgt in Anlehnung an die Luftqualitätskriterien der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

  • 1a = Vegetationsschutz und Gesundheitschutz eingehalten
  • 1b = Gesundheitsschutz eingehalten
  • 2a = Grenzwert zum vorsorglichen Gesundheitsschutz überschritten
  • 2b = Grenzwert des IG-L bzw. des O3-G überschritten
  • 3 = Alarmwerte überschritten

Konkretes Datenmaterial zur Luftgütebewertung enthalten die periodisch erscheinenden Luftgüteberichte.


Bewertung der Luftgüte